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Unternehmensverkauf

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Worauf Sie beim Unternehmensverkauf achten müssen

Wenn Sie ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine GmbH verkaufen wollen, müssen Sie viele rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen.

In diesem Beitrag geht es darum, wie ein Unternehmensverkauf abläuft, welche Vorbereitungsmaßnahmen nötig sind und wie hoch die Steuerbelastung bei den unterschiedlichen Unternehmensformen ausfällt.

Inhalt
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    Die richtige Vorbereitung auf einen Unternehmensverkauf

    Sie sollten bereits vor dem Unternehmensverkauf Maßnahmen ergreifen, damit der Verkaufsprozess reibungsfrei ablaufen kann. Diese nehmen zwar in der Regel 3 bis 6 Monate in Anspruch, wirken sich aber im Gegenzug positiv auf Ihre Verhandlungsziele aus.

    Den Wert Ihres Unternehmens ermitteln

    Bestimmen Sie, bevor Sie Ihre Firma verkaufen, ihren Wert, indem Sie frühzeitig eine Unternehmensbewertung durchführen. So können Sie Verhandlungsziele festlegen und die Höhe des Kaufpreises bestimmen.

    Unternehmens-Exposé erstellen

    Erstellen Sie ein Unternehmens-Exposé! Es sollte alle wichtigen Eckdaten Ihres Unternehmens enthalten und damit eine erste Informationsgrundlage für potenzielle Käufer bieten. Achten Sie dabei darauf, keine zu sensiblen Daten preiszugeben, die im Nachhinein missbraucht werden könnten.

    Risiken identifizieren und beseitigen

    Firmeninterne Risiken und Probleme können sich bei einem Unternehmensverkauf kaufpreismindernd auswirken. Identifizieren Sie diese daher im Vorfeld und versuchen Sie, sie weitestgehend zu beseitigen, indem Sie beispielsweise die Personalpolitik verbessern oder Bilanzmaßnahmen ergreifen.

    Welche Vereinbarungen sollten Sie vor dem Unternehmensverkauf treffen?

    NDA und Due-Diligence-Prüfung

    Sie werden als Verkäufer in Vorbereitung auf den Unternehmensverkauf schnell an den Punkt kommen, an dem Sie dem Käufer sensible Informationen überreichen müssen. 

    Bevor Sie das tun, sollten Sie sich noch mal absichern und den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung fordern. Sollte der Unternehmensverkauf scheitern, schützt das sogenannte Non-Disclosure-Agreement (kurz: NDA) vor Missbrauch der überreichten Unternehmensdaten.

    Anhand der bereitgestellten Informationen und Unterlagen nehmen die Berater des Käufers selbst eine Unternehmensprüfung (Due-Diligence-Prüfung) vor.

    Bereiten Sie den Datenraum professionell vor, wirkt sich das immer positiv auf den Verkaufsprozess und Ihre Verhandlungsziele aus.

    Letter of Intent

    Bei einem größeren Unternehmensverkauf ist eine Absichtserklärung, der sogenannte Letter of Intent (kurz: LoI), zwischen Käufer und Verkäufer üblich. Diese Vereinbarung legt die grobe Struktur des Unternehmensverkaufs, Kaufpreiskriterien und weitere Einzelheiten wie beispielsweise den zeitlichen Rahmen für den Unternehmensverkauf fest.

    Sie müssen beim Unternehmensverkauf folgende Steuer zahlen

    Sie zahlen, wenn Sie Ihr Gewerbe verkaufen, immer Steuern. Ihre Höhe hängt von dem Veräußerungsgewinn (der beim Unternehmensverkauf erzielte Gewinn) und der Rechtsform Ihres Unternehmens ab.

    Sie können sich hier einen Überblick darüber verschaffen, welche Steuersätze für die verschiedenen Unternehmensformen gelten und ob es sich für Sie lohnt, vor dem Unternehmensverkauf die Rechtsform Ihrer Firma zu wechseln.

    Einzelunternehmen verkaufen – diese Steuern kommen auf Sie zu

    Beim Verkauf eines Einzelunternehmens müssen Sie als alleiniger Verkäufer den gesamten Veräußerungsgewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz von 0 bis 45 % versteuern.

    In der Regel können Sie mit dem Spitzensteuersatz von 42 % rechnen, da Sie meist in dem Jahr des Unternehmensverkaufs schon andere Einkünfte haben, die den niedrigen Steuersatz „aufsaugen“. Bei Einzelveranlagten reichen dabei 58.597 €, bei Zusammenveranlagten 117.194 €. Der Veräußerungsgewinn wird mit diesen verrechnet, wodurch er automatisch mit dem Spitzensteuersatz versteuert wird.

    Bei Einzelveranlagten steigt die Steuerlast bei einer Summe von 277.826 € von 42 auf 45 % an (Reichensteuersatz), bei Zusammenveranlagten bei einer Summe von 555.652€.

    Steuern beim Verkauf von Personengesellschaften

    Beim Verkauf von Personengesellschaften müssen Sie den Gewinn (wie beim Einzelunternehmen) mit Ihrem persönlichen Steuersatz von 0 bis 45 % versteuern.

    Bedenken Sie dabei, dass der Veräußerungsgewinn bei einer Personengesellschaft nicht mit dem Verkaufspreis gleichzusetzen ist. Von diesem können Sie Ihren Buchwert (Ihr Eigenkapital) abziehen, um den versteuerungspflichtigen Gewinn zu berechnen.

    Angenommen der Veräußerungspreis liegt bei 200.000 € und Ihr Eigenkapital in der Personengesellschaft beträgt 100.000 €. Dann müssen Sie nur den Veräußerungsgewinn von 100.000 € mit Ihrem Steuersatz versteuern.

    Steuerliche Vorteile beim Verkauf eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft

    • Bei kleinen Veräußerungsgewinnen haben Sie einen Freibetrag.

    Verkaufen Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, haben Sie bei einem Gewinn von bis zu 131.000 € einen Freibetrag von 45.000 €, der nicht versteuert wird. Beläuft sich Ihr Gewinn beim Unternehmensverkauf zum Beispiel auf 100.000 €, müssen Sie nur 55.000 € versteuern. 

    Sollte Ihr Veräußerungsgewinn 131.000 € übersteigen, reduziert sich der Freibetrag stufenweise bis zu einem Gewinn von 181.000 € und ist dann „abgeschmolzen“.

    • Sie können bei großen Veräußerungsgewinnen die Fünftel-Regelung in Anspruch nehmen.

    Bei der Fünftel-Regelung teilen Sie Ihren Gewinn durch 5, versteuern das Ergebnis mit einem niedrigeren Steuersatz und bezahlen die so errechnete Steuer innerhalb der nächsten fünf Jahre ab.

    • Sie können ab dem 55. Lebensjahr den halben Steuersatz beantragen.

    Findet der Unternehmensverkauf nach Ihrem 55. Lebensjahr statt, können Sie den sogenannten halben Steuersatz beantragen. Dann versteuern Sie den Veräußerungsgewinn nicht nur mit Ihrem persönlichen Steuersatz, sondern auch mit einem zusätzlichen Steuersatz von 56 %. Ihr Steuersatz beläuft sich dabei, wenn wir mit dem Spitzensteuersatz rechnen, auf 23,52 %.

    Der einzige Nachteil der Fünftel-Regelung ist, dass Sie diese nur einmal im Leben beantragen können.

    GmbH verkaufen – Steuern, mit denen Sie rechnen müssen

    Verkaufen Sie eine GmbH, greift das sogenannte Teileinkünfteverfahren. Hier ist nicht der gesamte Gewinn steuerpflichtig, sondern nur 60 %. Sie müssen also 60 % des Veräußerungsgewinns mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, sodass sich die Steuern auf maximal 27 % belaufen. 

    Außerdem haben Sie beim Verkauf einer GmbH, unabhängig von der Höhe des Veräußerungsgewinns, einen Freibetrag von 9.000 €.

    GmbH über eine Holding verkaufen

    Verkaufen Sie eine Tochtergesellschaft Ihrer Holding, werden nur 5 % des Veräußerungsgewinns mit dem GmbH-Steuersatz von 30 % versteuert, sodass der Veräußerungsgewinn mit einer Steuer von nur 1,5 % belastet wird.

    Sie sparen zwar bei dieser Variante des Unternehmensverkaufs zunächst Steuern, doch der Gewinn bleibt erst mal in der Holding. Schütten Sie ihn zu einem späteren Zeitpunkt aus, fällt erneut eine Steuer von 25 % an.

    Steuern beim Unternehmensverkauf – das Wichtigste auf einen Blick

    Die Besteuerung eines Unternehmensverkaufs ist ein sehr komplexes Thema. Deshalb haben wir hier tabellarisch zusammengefasst, welche Steuersätze für die verschiedenen Unternehmensformen gelten.

     Einzelunternehmen oder PersonengesellschaftKapitalgesellschaft (z.B. GmbH)Holding 
    Steuerpflichtig56 oder 100 %60 %5 %
    Steuersatz0 – 45 %0 – 45 %30 %
    Steuer insgesamtbis 23,52 oder bis 45 %bis 27 %1,5 % 

    Lohnt es sich, vor dem Unternehmensverkauf die Unternehmensform zu wechseln?

    Ein Wechsel der Rechtsform Ihres Unternehmens kann bei einem Unternehmensverkauf einerseits zu steuerlichen Vorteilen führen, verzögert aber andererseits den Verkaufsprozess um 5 bis 7 Jahre. Ob das sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Verkaufszielen ab. Deshalb können wir Ihnen hier nur eine Orientierungshilfe für die Entscheidung geben. Bevor Sie diesen großen Schritt gehen, sollten Sie sich professionell beraten lassen.

    Achten Sie, wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen, nicht nur auf die Steuer

    Sie müssen beim Verkauf einer GmbH nach dem Teileinkünfteverfahren nur 60 % Ihres Veräußerungsgewinns versteuern und profitieren dadurch steuerlich. Der Käufer hat bei dieser Form des Unternehmensverkaufs jedoch den Nachteil, dass er den Kaufpreis nicht abschreiben kann. Er will ihn daher oft drücken und Ihr Gewinn fällt kleiner aus. Deshalb ist die GmbH aus Käufersicht nicht die beste Rechtsform.

    GmbH in eine Personengesellschaft umwandeln?

    Besser sieht es bei der Personengesellschaft aus. Diese Rechtsform können wir Ihnen empfehlen, wenn Sie Ihr Unternehmen einmal im Leben verkaufen wollen. Durch den halben Steuersatz, den Sie ab dem 55. Lebensjahr beantragen können, haben Sie beim Unternehmensverkauf eine sehr niedrige Steuerbelastung von 23,52 %, während der Käufer den Veräußerungspreis abschreiben und dadurch die Hälfte seines Investments vom Finanzamt wiederbekommen kann.

    Es kann daher durchaus sinnvoll sein, aus Ihrer GmbH per Formwechsel eine Personengesellschaft (zum Beispiel eine GmbH & Co. KG) zu machen. Sie müssen dabei aber bedenken, dass Sie nach der Umwandlung eine fünfjährige Sperrfrist bekommen, in der Sie Ihr Unternehmen nicht verkaufen können.

    Unternehmen in Holding-Struktur integrieren

    Wenn Sie Ihre Firma verkaufen und Steuern sparen wollen, können Sie auch Ihre Personengesellschaft erst in eine GmbH umwandeln und danach in eine Holding-Struktur gehen. So beläuft sich die Steuerbelastung auf nur 1,5 %. Sie müssen den Unternehmensverkauf hier 7 Jahre im Voraus planen, da nach dem Übergang in eine Holding eine siebenjährige Sperrfrist wirkt.

    Unternehmensanteile verkaufen

    Regelungen im Gesellschaftsvertrag

    Wenn Sie an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt sind, die nicht nur von einem Gesellschafter gehalten wird, und Ihre Firmenanteile verkaufen wollen, müssen Sie gegebenenfalls Verkaufsbeschränkungen im Gesellschaftsvertrag beachten. Es können beispielsweise gesellschaftsvertragliche Vorkaufs- oder Erwerbsrechte zugunsten Ihrer Mitgesellschafter greifen.

    Sie können diese in Anspruch nehmen und den Verkaufsprozess nach Eintritt der Verkaufsverhandlungen blockieren. Als verkaufswilliger Gesellschafter sollten Sie daher Ihre Mitgesellschafter schon im Vorfeld in den Unternehmensverkauf einbeziehen. 

    Sichern Sie den Unternehmensverkauf am besten durch Gesellschaftervereinbarungen und entsprechende Vollmachten ab, bevor Sie Ihre Gesellschaftsanteile verkaufen.

    Achten Sie als Mehrheitsgesellschafter auf eine mögliche Sperrminorität

    Wenn Sie als Mehrheitsgesellschafter nur einen Teil Ihrer GmbH-Anteile verkaufen, sollten Sie immer eine mögliche Sperrminorität im Auge behalten. 

    So bezeichnet man den prozentualen Anteil von Stimmen, der zwar keine Mehrheit darstellt, aber einen Beschluss verhindern kann. Ist beispielsweise im Gesellschaftsvertrag eine beschlussfähige Mehrheit von mindestens 70 % festgelegt, können Sie als Mehrheitsgesellschafter schon mit 31 % der Anteile eine Sperrminorität erlangen.

    Besteuerung von Anteilen einer Personengesellschaft

    Verkaufen Sie Anteile einer Personengesellschaft, wird Ihr Veräußerungsgewinn (wie beim Verkauf einer Personengesellschaft, an der nur Sie beteiligt sind) mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. 

    Haben Sie das 55. Lebensjahr bereits überschritten, können Sie auch hier den halben Steuersatz beantragen und Ihre Steuerlast halbieren.

    GmbH-Anteile verkaufen – Steuer, die anfällt

    Sie zahlen, wenn Sie GmbH-Anteile verkaufen, genauso viele Steuern wie beim Verkauf einer ganzen Kapitalgesellschaft. Durch das Teileinkünfteverfahren werden also genau 60 % des Veräußerungsgewinns versteuert.

    Ein Sonderfall tritt ein, wenn Sie vor dem Unternehmensverkauf über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren mit weniger als 1 % an der GmbH beteiligt waren. Dann ist Ihr Gewinn nicht mehr steuerpflichtig.

    Besteuerung von Anteilen einer Personengesellschaft

    Verkaufen Sie Anteile einer Personengesellschaft, wird Ihr Veräußerungsgewinn (wie beim Verkauf einer Personengesellschaft, an der nur Sie beteiligt sind) mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. 

    Haben Sie das 55. Lebensjahr bereits überschritten, können Sie auch hier den halben Steuersatz beantragen und Ihre Steuerlast halbieren.

    GmbH-Anteile verkaufen – Steuer, die anfällt

    Sie zahlen, wenn Sie GmbH-Anteile verkaufen, genauso viele Steuern wie beim Verkauf einer ganzen Kapitalgesellschaft. Durch das Teileinkünfteverfahren werden also genau 60 % des Veräußerungsgewinns versteuert.

    Ein Sonderfall tritt ein, wenn Sie vor dem Unternehmensverkauf über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren mit weniger als 1 % an der GmbH beteiligt waren. Dann ist Ihr Gewinn nicht mehr steuerpflichtig.

    Unternehmenskaufvertrag

    In dem Unternehmenskaufvertrag verpflichten Sie sich als Verkäufer endgültig, Ihr Unternehmen an einen Erwerber zu verkaufen. Er beinhaltet neben Kaufpreis und Kaufgegenstand auch Garantieerklärungen, die Sie vor dem Unternehmensverkauf geben müssen, sowie Wettbewerbsbeschränkungen.

    Was ist der Kaufgegenstand?

    Der Kaufgegenstand beantwortet die Frage, was genau verkauft wird. Beim Unternehmensverkauf unterscheidet man zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal. 

    Während Sie bei dem Share Deal Ihre Gesellschaftsanteile direkt an den Käufer übertragen, werden bei dem Asset Deal alle verkauften Wirtschaftsgüter (wie beispielsweise Gerätschaften, Umlaufvermögen, aber auch Schulden) genau beschrieben und einzeln übertragen.

    Beide Möglichkeiten haben sowohl beim Verkäufer als auch beim Käufer Vor- und Nachteile, die im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden müssen.

    Garantieerklärungen beim Unternehmensverkauf

    Sie müssen als Verkäufer im Unternehmenskaufvertrag Garantieerklärungen abgeben, die den Erwerber absichern. Leisten Sie sich dabei keine Fehler, da unbedachte Garantieerklärungen zu finanziellen Schäden führen können, die sogar weit über den Veräußerungspreis hinausgehen.

    Erklären Sie beim Unternehmensverkauf vorsätzlich falsche Garantien, machen Sie sich auch strafbar. Hier kommen zu der vertraglichen Haftung Auseinandersetzungen mit der Staatsanwaltschaft hinzu.

    Wettbewerbsverbote nach dem Unternehmensverkauf

    Der Käufer verlangt zur Absicherung seines Investments häufig Wettbewerbsverbote, die Sie als Unternehmer wirtschaftlich einschränken. Wollen Sie nach dem Unternehmensverkauf weiter unternehmerisch tätig sein, spielt die Reichweite dieser Einschränkungen eine große Rolle. Zu weit gefasste Wettbewerbsverbote und Investitionsbeschränkungen können hohe finanzielle Risiken nach sich ziehen.

    Warum Sie beim Unternehmensverkauf professionelle Unterstützung brauchen

    Als Unternehmer stehen Sie täglich vor neuen Herausforderungen, die Sie oft auf eigene Faust bewältigen, aber keine ist so groß und umfangreich wie ein Unternehmensverkauf.

    Sie müssen den Wert Ihres Unternehmens ermitteln und richtig vermarkten, passende Kaufinteressenten finden und sich beim Verkauf rechtlich, steuerlich sowie wirtschaftlich absichern.

    Jeder Fehler kann dabei finanzielle Schäden verursachen, die weit über den Verkaufspreis des Unternehmens hinausgehen. Diese Herkulesaufgabe sollte niemand allein stemmen!

    Gerne begleiten wir Sie bei Ihrem Unternehmensverkauf. Treten Sie dafür einfach mit uns in Kontakt.

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    Häufig gestellte Fragen zum Unternehmensverkauf

    Ein Unternehmensverkauf ist ein komplexer Prozess, welcher gut vorbereitet werden sollte. Zunächst einmal müssen Sie als Verkäufer den Wert Ihres Unternehmens bestimmen, um einen realistischen Verkaufspreis zu setzen. Anschließend sollten Sie potenzielle Käufer identifizieren und eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, um sicherzustellen, dass Ihre Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben.

    Sobald potenzielle Käufer gefunden wurden, können Verhandlungen beginnen. Hier ist es wichtig, klare Bedingungen und eine transparente Kommunikation zu haben, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind, kann ein Kaufvertrag aufgesetzt werden.

    Die Kosten für einen Unternehmensverkauf hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe und Komplexität des Unternehmens, dem Verkaufspreis und den beteiligten Fachleuten wie Anwälten oder Steuerberatern.

    Ein Unternehmensverkauf erfordert oft eine sorgfältige Planung und Durchführung, die mit Kosten verbunden sein kann. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Bewertung des Unternehmens, die Identifizierung von potenziellen Käufern, die Erstellung von Verträgen und Dokumenten sowie Beratungsgebühren für Rechts- und Steuerfragen.

    Die Gesamtkosten für einen Unternehmensverkauf können daher stark variieren. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und sollte sorgfältig geplant werden.

    Beim Verkauf eines Unternehmens gibt es viele Faktoren zu beachten, um sicherzustellen, dass der Verkauf reibungslos verläuft und Sie den bestmöglichen Preis für Ihr Unternehmen erhalten. Zunächst sollten Sie den Wert Ihres Unternehmens bestimmen, um einen realistischen Verkaufspreis zu setzen. Dann sollten Sie potenzielle Käufer identifizieren und eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, um die Vertraulichkeit Ihrer Geschäftsdaten und -informationen zu gewährleisten.

    Während des Verkaufsprozesses ist es auch wichtig, klare Bedingungen zu definieren und transparent zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Sie sollten möglichst mit einem erfahrenen Berater oder Steuerberater zusammenarbeiten, um Steuer- und Rechtsprobleme zu vermeiden.

    Wenn Sie Ihre Firma verkaufen möchten, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite! Unsere erfahrenen Steuerberater und Berater für Unternehmensverkäufe können Sie dabei unterstützen, den Wert Ihres Unternehmens zu bestimmen, potenzielle Käufer zu identifizieren und Verhandlungen zu führen, um den Verkauf zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

    Wir können Ihnen auch bei der Erstellung von Verträgen und anderen wichtigen Dokumenten helfen, um sicherzustellen, dass der Verkaufsprozess reibungslos verläuft und Ihre Interessen geschützt werden. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten!

    Eine Unternehmensveräußerung ist der Verkauf eines Unternehmens oder eines Teils davon an einen Käufer. Dies kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel dem Wunsch des Eigentümers sich zurückzuziehen oder sich auf andere Geschäftsaktivitäten zu konzentrieren.

    Eine Unternehmensveräußerung kann eine komplexe Angelegenheit sein, die eine sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert, um den bestmöglichen Preis zu erzielen und mögliche Steuer- und Rechtsprobleme zu vermeiden. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen Berater und/oder Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Verkaufs effektiv und erfolgreich abgewickelt werden.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten Firmen zu finden, die zum Verkauf stehen. Eine Möglichkeit ist, sich an einen Unternehmensvermittler zu wenden, der auf die Veräußerung von Unternehmen spezialisiert ist.

    Eine andere Möglichkeit ist, Online-Plattformen wie Firmenverkaufsportale, Branchenverzeichnisse oder Unternehmensbörsen zu durchsuchen. Auch der Austausch mit Branchenkollegen und das Lesen von Fachpublikationen können Hinweise auf Unternehmen geben, die zum Verkauf stehen. Es ist jedoch wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob das Unternehmen tatsächlich zum Verkauf steht und ob es für Sie als Käufer eine lohnende Investition darstellt.

    Der Verkauf einer kleinen Firma erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Zunächst sollten Sie den Wert Ihrer Firma bestimmen, um einen realistischen Verkaufspreis zu setzen. Dann sollten Sie potenzielle Käufer identifizieren und eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, um Ihre Geschäftsdaten und -informationen zu schützen.

    Während des Verkaufsprozesses sollten Sie klare Bedingungen definieren und transparent kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist auch wichtig, die Unterstützung eines erfahrenen Beraters oder Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um mögliche Steuer- und Rechtsprobleme zu vermeiden.

    Sie können auch Online-Plattformen oder lokale Branchenverzeichnisse nutzen, um potenzielle Käufer zu erreichen. Eine gute Möglichkeit ist es auch, in Branchenverbänden und -organisationen zu netzwerken und Kontakte zu potenziellen Käufern zu knüpfen.

    Wenn Sie Hilfe bei der Verkaufsvorbereitung oder -abwicklung benötigen, können wir Ihnen gerne zur Seite stehen. Wir können Sie dabei unterstützen, den Verkaufsprozess effektiver zu gestalten und den bestmöglichen Preis für Ihre Firma zu erzielen!

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Firma zum Verkauf anzubieten. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Anzeige in einer Fachzeitschrift oder auf einer Online-Plattform für Unternehmensverkäufe zu schalten. Eine weitere Möglichkeit ist, sich an einen Unternehmensmakler oder -berater zu wenden, der Ihnen bei der Suche nach potenziellen Käufern und der Abwicklung des Verkaufsprozesses helfen kann.

    Es ist wichtig, eine gründliche Recherche durchzuführen und alle verfügbaren Optionen sorgfältig abzuwägen, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Preis für Ihre Firma erhalten. Wir können Ihnen dabei helfen, die verschiedenen Optionen zu bewerten und die beste Verkaufsstrategie für Ihre individuellen Anforderungen zu entwickeln!

    Es gibt verschiedene Gründe, warum Unternehmer ihre Unternehmen verkaufen möchten. Ein häufiger Grund ist der Wunsch nach dem Ruhestand, eine Karriereveränderung oder ein lukrativer Exit. Auch eine schwierige wirtschaftliche Lage oder ein plötzliches Interesse eines potenziellen Käufers können Gründe für einen Verkauf sein.

    Es ist jedoch wichtig, den Verkauf eines Unternehmens gut zu planen und sorgfältig zu prüfen, ob ein Verkauf zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist. Ein erfahrener Berater oder Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, den Wert Ihres Unternehmens zu bestimmen und den besten Zeitpunkt für den Verkauf zu identifizieren.

    Wenn Sie Hilfe bei der Entscheidung und Vorbereitung für den Verkauf Ihres Unternehmens benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Steuerberater und Berater für Unternehmensverkäufe können Sie dabei unterstützen, den Verkaufsprozess effektiver zu gestalten und den bestmöglichen Preis für Ihr Unternehmen zu erzielen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu unseren Beratungsdienstleistungen für Unternehmensverkäufe zu erhalten!

    Die Kosten für eine M&A (Mergers and Acquisitions)-Beratung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise von der Größe und Komplexität des Projekts, dem Umfang der Beratung und den beteiligten Fachleuten. Typischerweise berechnen Beratungsunternehmen ihre Gebühren auf Stundenbasis oder als Prozentsatz des Transaktionsvolumens.

    Eine grobe Schätzung für die Kosten einer M&A-Beratung liegt bei etwa 2-5% des Transaktionsvolumens. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur eine grobe Schätzung ist und die tatsächlichen Kosten je nach Umfang der Beratung und der spezifischen Anforderungen des Projekts stark variieren können.

    Ein M&A Berater kann dazu beitragen, mögliche Risiken zu minimieren und den Erfolg eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs zu maximieren. Wenn Sie Hilfe bei einem M&A-Projekt benötigen, können wir Ihnen gerne zur Seite stehen!

    Wenn eine GmbH verkauft wird, hängt es von der Art des Verkaufs und den Bedingungen des Vertrags ab, wer das Geld erhält. Wenn GmbH-Anteile verkauft werden, erhalten die Gesellschafter die ihre Anteile verkauft haben, den Verkaufspreis gemäß dem verkauften Anteil.

    Wird die gesamte GmbH verkauft, hängt es von der Struktur der Gesellschaft ab, wer das Geld erhält. Es ist wichtig zu beachten, dass das Geld, das aus dem Verkauf der GmbH-Anteile oder der Gesellschaft selbst erhalten wird, in der Regel unter den Gesellschaftern aufgeteilt wird, es sei denn, es gibt besondere Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag.

    Wenn Sie Hilfe bei Ihrem GmbH Verkauf oder beim Verkauf von GmbH-Anteilen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Berater können Sie bei jedem Schritt des Verkaufsprozesses unterstützen, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Preis für Ihre Anteile erhalten!

    Ja, als GmbH Gesellschafter haben Sie das Recht, Ihre Anteile an einen Dritten zu verkaufen. Der Verkauf von GmbH-Anteilen kann jedoch an bestimmte rechtliche und steuerliche Bedingungen geknüpft sein. Es ist daher wichtig, sich vor einem Verkauf von GmbH-Anteilen gut zu informieren und ggf. die Unterstützung eines erfahrenen Beraters oder Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

    Bevor Sie Ihre GmbH-Anteile verkaufen, sollten Sie den Wert Ihrer Beteiligung bestimmen und potenzielle Käufer identifizieren. Es ist auch wichtig, eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen, um sicherzustellen, dass Ihre Geschäftsdaten und -informationen geschützt bleiben.

    Der Wert einer GmbH-Beteiligung, auch bekannt als GmbH Anteil, kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie beispielsweise von der Größe und dem Erfolg des Unternehmens, der Anzahl der Gesellschafter und dem Anteil, den jeder Gesellschafter hält.

    Um den Wert einer GmbH-Beteiligung zu bestimmen, können verschiedene Bewertungsmethoden angewendet werden, wie die Ertragswertmethode oder die Substanzwertmethode. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Wert einer GmbH-Beteiligung auch von den spezifischen Umständen des Verkaufs abhängen kann. Dazu zählen der aktuelle Markt, der Wettbewerb und das Interesse potenzieller Käufer.

    Wenn Sie planen, Ihre GmbH Anteile zu verkaufen, sollten Sie eine gründliche Bewertung durchführen lassen, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen und potenzielle Käufer zu identifizieren. Auch die Unterstützung eines erfahrenen Beraters kann Ihnen dabei helfen, den bestmöglichen Preis für Ihre GmbH Anteile zu erzielen.

    Wenn Sie Hilfe beim Verkauf Ihrer Anteile benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

    Um den Wert einer Firma zu errechnen, können verschiedene Bewertungsmethoden angewendet werden. Diese variieren je nach Branche, Größe und anderen spezifischen Faktoren der Gesellschaft. Einige der häufigsten Bewertungsmethoden sind die Ertragswertmethode, die Substanzwertmethode und die Marktvergleichsmethode.

    Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Wert einer Firma nicht nur von finanziellen Kennzahlen wie Umsatz und Gewinn abhängt, sondern auch von Faktoren wie Markenwert, Kundenbasis, Wettbewerbsposition und zukünftigen Wachstumspotenzialen beeinflusst werden kann.

    Wenn Sie eine Firma verkaufen möchten, ist es wichtig, eine gründliche Bewertung durchzuführen, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen und potenzielle Käufer zu identifizieren.

    Der Wert eines Handwerksbetriebs kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie der Art des Handwerks, der Betriebsgröße, der Anzahl der Mitarbeiter und dem Standort.

    Um den Wert eines Handwerksbetriebs zu bestimmen, können verschiedene Bewertungsmethoden angewendet werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Wert eines Handwerksbetriebs nicht nur von finanziellen Kennzahlen wie Umsatz und Gewinn abhängt, sondern auch von Faktoren wie dem Ruf des Betriebs, der Anzahl der Kunden und der Qualität der Arbeit.

    Wenn Sie planen, einen Handwerksbetrieb zu verkaufen, ist es ratsam, eine gründliche Bewertung durchführen zu lassen, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen und potenzielle Käufer zu identifizieren!

    Der Verkauf eines Unternehmens kann ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess sein, der Unterstützung und Beratung erfordert. Glücklicherweise gibt es eine Vielzahl von Beratern und Fachleuten, die bei einem Unternehmensverkauf helfen können. Dazu gehören Unternehmensberater, Anwälte, Steuerberater und Unternehmensmakler.

    Unternehmensberater können Ihnen dabei helfen, den Wert Ihres Unternehmens zu bestimmen, den Verkaufsprozess zu planen und potenzielle Käufer zu identifizieren. Anwälte können Sie bei der Gestaltung von Verträgen und rechtlichen Fragen während des Verkaufsprozesses unterstützen. Steuerberater können Ihnen helfen, Steuerfragen im Zusammenhang mit dem Verkauf Ihres Unternehmens zu klären. Unternehmensmakler können Ihnen dabei helfen, potenzielle Käufer zu identifizieren und bei der Durchführung des Verkaufsprozesses zu unterstützen.

    Wir bei Kleutgens advisors stehen Ihnen gerne als Komplettpaket zur Seite, um Ihnen beim Verkauf Ihres Unternehmens zu helfen. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt des Verkaufsprozesses und helfen Ihnen, den bestmöglichen Preis für Ihr Unternehmen zu erzielen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Beratungsdienstleistungen zu erfahren!

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