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Firmenanteile verkaufen – Grundlagen, Steuern & wichtige Informationen

Planen Sie damit, Firmenanteile zu verkaufen? Dann sollten Sie weiterlesen. Der Verkauf von Firmenanteilen ist ein komplexer Prozess, der viele rechtliche und steuerliche Fragen aufwirft. In diesem Artikel haben wir wichtige Informationen rund um das Thema Firmenanteile verkaufen zusammengefasst. Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten Partner für den Verkauf Ihrer Firmenanteile, dann sind Sie bei Kleutgens Advisors an der richtigen Stelle.

Gründe für den Verkauf von Firmenanteilen

Es gibt verschiedene Gründe, die dafür sprechen, Firmenanteile zu verkaufen. Einer der häufigsten Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters ist das Alter. Vor allem, wenn im Gesellschaftsvertrag eine Verpflichtung zum aktiven Dienst festgelegt ist, ist eine Übertragung der Anteile unabdingbar. Gibt es andere persönliche Gründe, weshalb man sich nicht mehr aktiv an der Gesellschaft beteiligen kann, müssen die Anteile ebenfalls verkauft werden.

Ein weiterer Verkaufsgrund, der häufiger auftritt als man denkt, sind Streitigkeiten unter Gesellschaftern. Konflikte können produktive Zusammenarbeit unmöglich machen und es ist im Sinne der Firma, dass einer der Gesellschafter seine Anteile abtritt. Streitigkeiten verschlechtern das Betriebsklima, mindern die Effektivität und schränken somit den Erfolg einer Firma ein. Das bedeutet, alle Gesellschafter leiden unter dem Konflikt einzelner Personen. Kann keine Lösung gefunden werden, ist die einzige Alternative, dass einer oder beide Gesellschafter ihre Anteile verkaufen.

Hat man keine Nachfolger in der Familie, die die Weiterführung der Firma übernehmen oder die Anteile erben, müssen die Anteile an andere Käufer veräußert werden. 

Letztendlich gibt es verschiedenste Gründe, aus denen man seine Firmenanteile verkaufen kann oder muss. In jedem Fall sollte man sich auf den Prozess vorbereiten. Besonders, wenn an Käufer außerhalb der Gesellschaft verkauft wird, können eine umfangreiche Unternehmensprüfung, Verkaufsgespräche und Verhandlungen anstehen.

Wo findet man Käufer für Firmenanteile? 

Möchte man GmbH Firmenanteile verkaufen, ist es am einfachsten, Käufer im unmittelbaren Umfeld zu finden. Je nach firmeninternen Regelungen kann es sein, dass die Gesellschafter ein Vorverkaufsrecht haben. Das bedeutet, die Gesellschafter haben Vortritt. Nur, wenn kein Interesse besteht, darf man die Anteile an andere Käufer veräußern.

Für den Verkauf von Firmenanteilen kann man entweder selbst auf Fehlersuche gehen oder einen professionellen Vermittler engagieren. Um aktiv nach Käufern zu suchen, bietet es sich beispielsweise an, herauszufinden, wie der ideale Käufer aussieht und im Anschluss Kontakt zu entsprechenden Personen aufzunehmen. Ein kompetenter Vermittler nimmt einem diese Arbeit ab und erleichtert den Prozess.

Bei dem Verkauf von Firmenanteilen unterscheidet man zwischen zwei Formen: dem Share Deal und dem Asset Deal. In den meisten Fällen wird beim Firmenanteile verkaufen der Share Deal gewählt werden. Das bezeichnet die Veräußerung aller Rechte und Pflichten an den Käufer. Alle Verbindlichkeiten bleiben in der Firma und werden nicht auf den Käufer als Privatperson übertragen. Der Übergang der Anteile muss notariell beglaubigt werden.

Beim Asset Deal werden keine Anteile an sich, sondern lediglich Wirtschaftsgüter auf den Käufer übertragen. Das können beispielsweise Gebäude, Maschinen, Anlagen oder Patente sein. Für uns ist in diesem Artikel der Share Deal interessant, denn dabei werden tatsächliche Firmenanteile verkauft.

Anfallende Steuern beim Verkauf von Firmenanteilen 

Nachdem Sie erfolgreich Ihre Firmenanteile verkauft haben, ist die korrekte Besteuerung essenziell. Sie schützen sich vor späteren Problemen, hohen Nachzahlungen und anderen steuerlichen Nachteilen. Wie genau die Besteuerung ausfällt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es müssen einige Faktoren berücksichtigt werden, weshalb Sie einen erfahrenen Steuerberater zurate ziehen sollten.

Eines bleibt erst einmal gleich: Gemäß § 17 EStG sind Sie als Verkäufer dazu verpflichtet, Veräußerungsgewinne zu versteuern. Der Veräußerungsgewinn muss in dem Jahr versteuert werden, in dem Sie Ihre Anteile verkauft haben.

Wie die Firmenanteile besteuert werden, hängt zum Beispiel davon ab, ob es sich um einen Share Deal oder einen Asset Deal handelt und wie hoch die Beteiligung ist.

Verkaufen Sie Ihre Firmenanteile als Privatperson ist die Besteuerung davon abhängig, ob Ihre Beteiligung unter oder über 1 % liegt. Beispiel für einen Share Deal:

Beteiligung unter 1 %: Liegt Ihre Beteiligung unter 1 % des Gesamtkapitals, wird der Veräußerungserlös als Einkünfte aus dem Kapitalvermögen versteuert. Das bedeutet, der Steuersatz liegt bei 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sollte die Veräußerung zu einem Verlust führen, darf der Verlustbetrag steuermindernd auf andere Erträge aus dem Kapitalvermögen angewandt werden.

Beteiligung über 1 %: Veräußern Sie eine Beteiligung über 1 % gehören die Anteile zu den Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und unterliegen somit dem Teileinkünfteverfahren. 40 % des Veräußerungsgewinns sind für Sie in diesem Fall steuerfrei. Die restlichen 60 % werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Verkauft die Firma selbst Ihre Anteile, sieht die Besteuerung schon ganz anders aus – hier greift die Körperschaftssteuer. In diesem Fall ist der Verkauf von Anteilen durch eine Kapitalgesellschaft grundsätzlich steuerfrei. Es werden fiktive 5 % des Veräußerungsgewinn als Ausgaben angesetzt, was bedeutet, dass 95 % steuerfrei eingenommen werden können. Allerdings gibt es Ausnahmen für diese Regelung, weshalb Sie zwingend mit einem Steuerberater zusammenarbeiten sollten.

Die Gewerbesteuer wird nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes ermittelt und geht damit Hand in Hand mit der Körperschaftssteuer. Es gelten dieselben Regelungen und wir raten zu einer Zusammenarbeit mit einem Fachmann

Häufig gestellte Fragen

Kann jeder Firmenanteile verkaufen? 

Ja, laut § 15 GmbHG ist jeder Gesellschafter dazu berechtigt seine Anteile zu verkaufen, solange es im Gesellschaftsvertrag nicht anders festgelegt ist. Eventuell haben andere Gesellschafter das Vorverkaufsrecht, bevor externe Käufer die Anteile kaufen können. Der Übergang der Anteile an eine andere Person muss immer notariell beglaubigt werden.

Warum verkauft man Firmenanteile? 

Man kann Firmenanteile aus den verschiedensten Gründen verkaufen. Häufige Gründe sind beispielsweise das Alter und Streitigkeiten unter Gesellschaftern.

Muss man Steuern zahlen, wenn man Firmenanteile verkauft?

Ja, grundsätzlich sind Sie als Verkäufer verpflichtet, Ihre Veräußerungsgewinne zu versteuern. Allerdings hängt die genaue Besteuerung sehr vom Individualfall ab. Handelt es sich beispielsweise um einen Share Deal oder Asset Deal? Verkaufen Sie Anteile als Privatperson oder als Gesellschaft und wie hoch ist die Beteiligung? Das Besteuern von verkauften Firmenanteilen wird somit schnell zum komplexen Unterfangen. Bei Kleutgens Advisors profitieren Sie von erfahrenen Steuerberatern, die sich für Sie um alle steuerlichen Themen kümmern.

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