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Welche Steuern zahlen Unternehmen?

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die verschiedenen Steuerarten, die Unternehmen im Laufe ihrer Geschäftstätigkeit zahlen müssen. Von der Einkommenssteuer über Umsatz- und Gewerbesteuern bis hin zu spezifischen Abgaben – Wir beleuchten ausführlich die vielfältigen Aspekte der Unternehmensbesteuerung.

Vertiefen Sie Ihr Verständnis für die komplexe Welt der Unternehmensbesteuerung und erhalten Sie fundierte Informationen, die Ihnen helfen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen immer im Auge zu behalten!

Welche Steuern müssen Unternehmen zahlen

Unternehmenssteuern im Überblick

Die Besteuerung von Unternehmen umfasst verschiedene Arten von Steuern, die bei der Geschäftstätigkeit eine wichtige Rolle spielen. Hier sind die wesentlichen Unternehmenssteuern, die bei der Gründung und im laufenden Betrieb zu berücksichtigen sind:

  1. Ertragssteuern (Besteuerung des Ertrags):
    Ertragssteuern basieren auf dem erzielten Einkommen oder Gewinn eines Unternehmens. Zu dieser Kategorie gehören die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.
  2. Verbrauchsteuern (Besteuerung des Verbrauchs):
    Diese indirekten Steuern werden auf den Konsum bestimmter Güter erhoben, wie beispielsweise die Alkoholsteuer, Energiesteuer, Tabaksteuer und Kaffeesteuer. Teilweise kann hier die Umsatzsteuer hinzukommen.
  3. Substanzsteuern (Besteuerung der Substanz):
    Substanzsteuern beziehen sich auf den Besitz von Vermögenswerten wie Immobilien (Grundsteuer), Kraftfahrzeugen (Kraftfahrzeugsteuer) und anderen Vermögenswerten (Vermögensteuer).

Die Kenntnis dieser verschiedenen Steuerarten ist entscheidend, um die finanzielle Gesundheit und Rechtskonformität Ihres Unternehmens sicherzustellen. Jede Steuerart hat unterschiedliche Auswirkungen und Implikationen für Ihr Unternehmen. Ein solides Verständnis dieser Steuerarten bildet die Grundlage für eine effektive Steuerplanung und -optimierung.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine zentrale Steuerart für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs. Anders als bei natürlichen Personen sind juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften, zur Entrichtung der Körperschaftsteuer verpflichtet. Hier sind einige wichtige Informationen zur Körperschaftsteuer für Selbstständige:

Die Körperschaftsteuerpflicht gilt für Gewinne von Kapitalgesellschaften, die im Inland ansässig sind. Es gibt zwei Arten der Steuerpflicht:

  1. Uneingeschränkte Körperschaftsteuerpflicht:
    Sie gilt, wenn sich der Unternehmenssitz im Inland befindet. In diesem Fall sind alle Einkünfte des Unternehmens der Körperschaftsteuer unterworfen.
  2. Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht:
    Diese liegt vor, wenn der Unternehmenssitz und die Geschäftsleitung im Ausland sind, aber Einkünfte im Inland erzielt werden. Hier werden nur die im Inland erzielten Einkünfte besteuert.

Seit 2010 beträgt der Körperschaftsteuersatz für Selbstständige 15 %. Diese Steuerquote ist ein wichtiger Faktor bei der finanziellen Planung und Steuerstrategie. Die Körperschaftsteuer beeinflusst maßgeblich die Gewinnverwendung und die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens.

Einzelheiten zur Körperschaftsteuer:

  • Steuersatz: 15 %
  • Steuerpflicht: Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften
  • Steuerpflichtige Einkünfte: Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit
  • Steuerpflichtige Personen: Juristische Personen (Unternehmen)
  • Körperschaftsteuererklärung: Jährliche Abgabe erforderlich

Die Körperschaftsteuer ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige steuerliche Planung erfordert, um die Steuerlast zu optimieren und die Compliance sicherzustellen. Wir bei Kleutgens advisors stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Körperschaftsteuer optimal zu gestalten und sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen!

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von der Stadt erhoben wird, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Diese Steuerpflicht gilt für Gewerbetreibende, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Hier sind wichtige Informationen zur Gewerbesteuer:

Die Gewerbesteuer dient dazu, die Kommunen finanziell zu unterstützen, da Unternehmen durch ihre Tätigkeiten oft auch Kosten verursachen. Beispielsweise beansprucht Lieferverkehr die Infrastruktur, die permanent instand gehalten werden muss.

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt durch Multiplikation des Gewerbeertrags mit 3,5 Prozent und anschließender Multiplikation mit dem für die Stadt/Gemeinde gültigen Hebesatz. Der Gewerbeertrag entspricht normalerweise dem Gewinn des Unternehmens.

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von Ihrem Standort ab, da Städte und Gemeinden individuelle Hebesätze festlegen können. Attraktive Lagen haben in der Regel höhere Hebesätze.

Die Formel zur Berechnung der Gewerbesteuer lautet:
Gewerbeertrag x 3,5 % x Hebesatz = Gewerbesteuer

Einzelheiten zur Gewerbesteuer:

  • Berechnungsformel: Gewerbeertrag x 3,5 % x Hebesatz
  • Steuerpflicht: Alle Gewerbetreibende
  • Steuerzahler: Natürliche und juristische Personen (Alle Unternehmen)
  • Berechnungsbasis: Gewerbeertrag
  • Hebesatz: Individuell festgelegt von Städten und Gemeinden
  • Besonderheit: Bei natürlichen Personen sowie Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag um den Freibetrag in Höhe von 24.500 € gekürzt.
  • Gewerbesteuererklärung: Jährliche Abgabe erforderlich

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Die Umsatzsteuer, auch als Mehrwertsteuer bekannt, ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die letztendlich den Endverbraucher betrifft. Allerdings durchläuft sie den gesamten Unternehmensprozess und erfordert präzise Abwicklung seitens Unternehmen und Selbstständiger, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Diese müssen die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig können sie die Umsatzsteuer, die sie selbst gezahlt haben, als Vorsteuer geltend machen und erstattet bekommen.

Die Umsatzsteuer beträgt in der Regel 19 Prozent, für bestimmte Güter wie Lebensmittel 7 Prozent. Sie wird auf fast alle Inlandsumsätze erhoben.

Die Abwicklung der Umsatzsteuer erfolgt über die Umsatzsteuervoranmeldung, die quartalsweise oder monatlich eingereicht wird. Am Ende des Jahres ist die Umsatzsteuerjahreserklärung fällig.

Einzelheiten zur Umsatzsteuer:

  • Steuerpflicht: Alle Unternehmer:innen in Deutschland ab einer Umsatzgrenze von 22.000 € / Jahr (Liegen die Umsätze unterhalb dieser Grenze, spricht man von einem Kleinunternehmen)
  • Steuersatz: In der Regel 19 Prozent, für bestimmte Güter 7 Prozent
  • Erstattung: Möglichkeit zur Geltendmachung der gezahlten Umsatzsteuer als Vorsteuer
  • Abwicklung: Umsatzsteuervoranmeldung (Zeitrahmen wird vom Finanzamt festgesetzt: quartalsweise oder monatlich) und Umsatzsteuerjahreserklärung

Einkommensteuer für Selbstständige

Anders als die Körperschaftssteuer, die vorwiegend auf Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs zutrifft, richtet sich die Einkommensteuer ausschließlich an natürliche Personen.

Der Grundfreibetrag von 10.908 Euro für Ledige, bzw. 21.816 Euro für Verheiratete bildet eine steuerfreie Grundlage bis zu dieser Höhe (*Stand 2023). Der Solidaritätszuschlag und eventuell anfallende Kirchensteuer sind zusätzlich abzuführen.

Ihr individueller Steuersatz variiert je nach zu versteuerndem Einkommen, reicht von 6 bis 42 Prozent und kann bei Einkommen über 254.477 Euro bis zu 45 Prozent betragen.

Einzelheiten zur Einkommensteuer für Selbstständige:

  • Steuersatz: Individueller Steuersatz von 6 bis 42 Prozent (Höherer Steuersatz von 45 Prozent bei Einkommen über 254.477 Euro)
  • Steuerpflicht: Natürliche Personen mit Wohnsitz oder langem Aufenthalt in Deutschland
  • Steuerpflichtige Einkünfte: Einkommen oder Gewinne des Unternehmens
  • Grundfreibetrag: Ledige 10.908 Euro und verheiratete 21.816 Euro (*Stand 2023)

Lohnsteuer und Sozialabgaben

Im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit tragen Sie nicht nur die Verantwortung für Ihr Unternehmen, sondern auch für Ihre Mitarbeiter. Lohnsteuer und Sozialabgaben sind dabei elementare Aspekte, die sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihre Angestellten von großer Bedeutung sind.

Die Lohnsteuer betrifft die Besteuerung der Einkünfte Ihrer Mitarbeiter. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer von den Gehältern Ihrer Mitarbeiter einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig sind auch die Sozialabgaben, wie die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, zu beachten.

Die sorgfältige Handhabung der Lohnsteuer und Sozialabgaben gewährleistet nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter.

Unternehmen müssen Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen

Weitere Steuern und Abgaben

Neben den bereits erwähnten Hauptsteuerarten gibt es eine Vielzahl von Nebensteuern und Abgaben, die je nach individueller Unternehmenssituation und Standort relevant werden können. Diese ergänzenden Steuerarten, wie beispielsweise die Grundsteuer oder die Kapitalertragsteuer, können sich je nach Branche und Region stark unterscheiden und erfordern daher eine genaue Kenntnis der jeweiligen Gesetze und Vorschriften.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundstücke und Gebäude und betrifft vor allem Unternehmen mit Immobilienbesitz. Die Kapitalertragsteuer hingegen fällt bei Kapitalerträgen, wie Zinsen oder Dividenden, an. Weitere Nebensteuern können beispielsweise die Zweitwohnungsteuer, die Vergnügungssteuer oder die Versicherungssteuer sein, je nach Branche Ihres Unternehmens.

Besonders wichtig ist es, regionale Unterschiede und Sonderfälle zu berücksichtigen. Steuerliche Regelungen können je nach Bundesland variieren und in manchen Fällen gibt es spezielle Steuervergünstigungen oder -erleichterungen für bestimmte Branchen oder Regionen. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesen individuellen Gegebenheiten ist entscheidend, um mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen und sich vor unerwarteten Kosten zu schützen.

Weitere Steuern und Abgaben, die Unternehemen zahlen müssen

Steueroptimierung und Beratung

Die Welt der Unternehmenssteuern ist komplex und vielschichtig. Um sicherzustellen, dass Sie alle Steuervorteile und -möglichkeiten optimal nutzen, ist eine professionelle Steuerberatung von entscheidender Bedeutung. Bei Kleutgens advisors sind wir Ihre erfahrenen Partner in Sachen Steueroptimierung und Beratung.

Unsere Experten verstehen die sich ständig wandelnde Gesetzgebung und die verschiedenen Steuerarten. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Steuerlast minimieren und Ihre finanzielle Effizienz maximieren. Von der Planung Ihrer Unternehmensstruktur bis hin zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften stehen wir Ihnen zur Seite.

Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Steuerrisiken zu minimieren und Ihr Unternehmen auf den Weg des nachhaltigen Wachstums zu führen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Steuerstrategie zu optimieren und langfristig erfolgreich zu sein. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere umfassenden Beratungsleistungen zu erfahren: Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam gestalten wir eine solide finanzielle Zukunft für Ihr Unternehmen!

Häufig gestellte Fragen zu Unternehmenssteuern

Welche Steuern müssen Unternehmen zahlen?

Unternehmen müssen je nach Rechtsform und Tätigkeit verschiedene Steuern, wie beispielsweise Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entrichten.

Was ist der Unterschied zwischen Körperschaftsteuer und Einkommensteuer für Unternehmen?

Die Körperschaftsteuer betrifft ausschließlich Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften, während Einzelunternehmer und Personengesellschaften Einkommensteuer zahlen müssen, basierend auf ihren Gewinnen.

Was sind Sozialabgaben und welche Rolle spielen sie?

Sozialabgaben sind Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen, um soziale Leistungen zu finanzieren.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben und variiert abhängig vom Hebesatz Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Welche Abgaben fallen unter die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer betrifft fast alle Umsätze im Inland und wird auf den Verkaufspreis aufgeschlagen, kann aber als Vorsteuer wieder geltend gemacht werden.

Warum ist professionelle Steuerberatung wichtig?

Professionelle Steuerberatung gewährleistet, dass Unternehmen alle Steuervorteile optimal nutzen können, Risiken minimiert werden und optimale finanzielle Entscheidungen getroffen werden können.

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