Planen Sie einen Unternehmensverkauf oder stecken bereits mittendrin? Dann dürfen Sie die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht lassen. Wie bei allen anderen Einkünften und Prozessen ist eine korrekte Besteuerung essenziell, damit Sie später keine Probleme oder steuerlichen Nachteile erhalten. Bei uns sind Sie in guten Händen! In diesem Artikel geben wir alle wichtigen Informationen rund um die Steuern beim Unternehmensverkauf.
Inhalt
Welche Steuern beim Unternehmensverkauf?
Grundsätzlich muss man beim Unternehmensverkauf Steuern zahlen. Genauer gesagt, die Einkommenssteuer. Je nach Individualfall können Sie von bestimmten Freibeträgen und ermäßigten Steuersätzen Gebrauch machen. Der Gewinn muss korrekt ermittelt werden und kann anschließend durch die Anwendung verschiedener Regelungen gemindert werden. Daraus ergibt sich der steuerpflichtige Gewinn. Wie dieser versteuert wird, schauen wir uns jetzt genauer an.
Steuergrundlagen beim Unternehmensverkauf
In steuerlicher Hinsicht spielt der Unternehmensverkauf nur bei der Einkommenssteuer eine Rolle. Über die Gewerbesteuer müssen Sie sich hier keine Sorgen machen. Der Veräußerungsgewinn Ihres Unternehmensverkaufs muss noch im selben Kalenderjahr ordnungsgemäß versteuert werden. Für die Besteuerung ist es egal, ob das Unternehmen als Ganzes oder nur in Teilen verkauft wurde.
Da der Veräußerungsgewinn im betreffenden Jahr zu einer deutlichen Erhöhung der steuerlichen Einkünfte führt, gibt es dafür einige Sonderregelungen. Das soll verhindern, dass Sie als Steuerzahler überproportional mit Steuern belastet werden.
Findet eine Verpachtung oder unentgeltliche Übertragung statt, muss das anders behandelt werden als ein Unternehmensverkauf. Wenden Sie sich dafür am besten an Ihren Steuerberater.
Firmenverkauf Steuern berechnen
Wie berechnet man die anfallenden Steuern bei einem Firmenverkauf? Bei einem Unternehmensverkauf zahlen Sie Steuern auf den Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem gesamten Veräußerungserlös abzüglich der Veräußerungskosten und des Betriebsvermögens. Zu den Veräußerungskosten zählen beispielsweise Ausgaben für Berater, Spezialisten und Dienstleister. So berechnen Sie den Veräußerungsgewinn:
Veräußerungserlös – Veräußerungskosten – Betriebsvermögen = Veräußerungsgewinn
Wird der Veräußerungsgewinn, mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert, beträgt dieser 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, aber mindestens 14 %. Er muss also individuell berechnet werden. Zusätzlich können Freibeträge den Veräußerungsgewinn minimieren.
Ermäßigter Steuersatz
Für außerordentliche Gewinne, dazu gehören auch Veräußerungsgewinne aus einem Unternehmensverkauf, können Sie einen ermäßigten Steuersatz beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Veräußerungsgewinn nicht mehr als fünf Millionen Euro beträgt. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 % des durchschnittlichen Einkommenssteuersatzes. Dieser berechnet sich aus Ihrem gesamten steuerpflichtigen Einkommen und muss mindestens 14 % betragen.
Zahlen Sie beispielsweise einen Steuersatz von 36 %, liegt Ihr ermäßigter Steuersatz für den Veräußerungsgewinn bei 20,16 %.
Altersfreibetrag
Jeder über 55-Jährige kann dank des Altersfreibetrags beim Firmenverkauf Steuern sparen. Der Altersfreibetrag liegt bei 45.000 €, die einmalig vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden. Liegt der Gewinn unter diesem Freibetrag, bleibt er für Sie komplett steuerfrei. Allerdings gilt das nur bis zu einem Gewinn von 136.000 € – dann reduziert der Freibetrag sich schrittweise. Der grenzüberschreitende Gewinn wird dafür vom Freibetrag abgezogen. Ab einem Veräußerungsgewinn von 181.000 € gibt es keinen Freibetrag mehr. In den folgenden Beispielen schauen wir uns die unterschiedlichen Szenarien genauer an.
Steuern Firmenverkauf – Beispiel 1:
Der Veräußerungsgewinn Ihres Unternehmensverkaufs beträgt 26.000 €. Er liegt somit unter dem Altersfreibetrag und Sie sind vollständig von der Steuer befreit.
Steuern Firmenverkauf – Beispiel 2:
Der Unternehmensverkauf wirft einen Gewinn von 68.000 € ab. Somit berechnet sich der zu besteuernde Veräußerungsgewinn wie folgt:
68.000 € – 45.000 € = 23.000 €
Sie zahlen dementsprechend nur auf 23.000 € Einkommenssteuer.
Steuern Firmenverkauf – Beispiel 3:
Bei Ihrem Unternehmensverkauf verzeichnen Sie einen Veräußerungsgewinn von 160.000 €. Der Freibetrag muss also angepasst werden:
160.000 € – 136.000 € Grenzwert = 24.000 € grenzüberschreitender Gewinn
45.000 € Freibetrag – 24.000 € grenzüberschreitender Gewinn = 21.000 € angepasster Freibetrag
160.000 € – 21.000 € = 139.000 €
In diesem Szenario müssten Sie auf 139.000 € des Veräußerungsgewinns Einkommenssteuer zahlen.
Steuern sparen beim Unternehmensverkauf durch das Teileinkünfteverfahren
In bestimmten Fällen kann das Teileinkünfteverfahren zum Einsatz kommen. Das passiert, wenn Unternehmensanteile von einer Kapitalgesellschaft veräußert werden (AG, GmbH). Dabei bleiben Teile des Veräußerungsgewinns von der Steuer befreit – in der Regel 40 %. Allerdings ist das nur möglich, wenn Sie nicht zeitgleich eine Steuerbegünstigung als außerordentliche Einkünfte in Anspruch nehmen.
Steuern Unternehmensverkauf – Ihr kompetenter Partner
Steuern beim Firmenverkauf sind ein komplexes Thema, bei dem viele individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen. Ohne eine kompetente steuerliche Beratung können Fehler unterlaufen, die später zu hohen Nachzahlungen oder steuerlichen Nachteilen führen können. Zudem lassen Sie sich Möglichkeiten entgehen, dank professioneller Unterstützung Steuern bei Firmenverkauf zu sparen.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Unternehmensverkauf Steuern Einzelunternehmen? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.
Häufig gestellte Fragen
Kann man beim Unternehmensverkauf Steuern sparen?
Ab einem Alter von 55 Jahren kann man beim Unternehmensverkauf den Altersfreibetrag nutzen. Das bedeutet, 45.000 € des Veräußerungsgewinns bleiben steuerfrei. Bei einem Gewinn von beispielsweise 36.000 € muss man also keine Steuern zahlen.
Wann zahlt man Steuern auf Unternehmensverkauf?
Die Steuern auf den Veräußerungsgewinn zahlt man noch im selben Jahr, in dem das Unternehmen verkauft wurde. Um keine Fehler zu machen und potenzielle Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, sollten Sie mit einem erfahrenen Steuerberater zusammenarbeiten.
Was ist der 55 Jahre Freibetrag bei der Firmenverkauf Steuer?
Der Altersfreibetrag kann bei einem Unternehmensverkauf in Anspruch genommen werden, sobald Sie als Verkäufer über 55 Jahre alt sind. Der Freibetrag liegt bei 45.000 € und wird vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Ab einem Gewinn von 136.000 € reduziert sich dieser Freibetrag. Für Veräußerungsgewinne ab 181.000 € gibt es keinen Altersfreibetrag mehr.
Wie funktioniert das mit den Unternehmensverkauf Steuern bei Leibrenten?
Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die bis zum Lebensende gezahlt wird. Es besteht die Möglichkeit, eine Leibrente statt eines Kaufpreises im Rahmen eines Unternehmensverkaufs zu vereinbaren. Das bedeutet, Sie erhalten keine einmalige Summe, sondern monatlich gleichbleibende Zahlungen. Diese werden bis zu einem bestimmten Ereignis, normalerweise dem Tod, an Sie gezahlt. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.