Das Bundesverfassungsgericht zwingt zum Handeln
Schon bald könnte das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftsteuer kippen. Diese Erwartung hat in der deutschen Steuerpolitik eine intensive Reformdebatte ausgelöst, wie das Handelsblatt am 6. November 2025 berichtet. Nach dem mit Spannung erwarteten Urteil aus Karlsruhe, das einen politischen Kompromiss für Betriebserben erzwingen soll, werden nun verschiedene Reformmodelle diskutiert. Im Zentrum steht dabei die Idee einer „Flat Tax“ – einem einheitlichen Steuersatz für alle Erbschaften.
Die Diskussion hat sich zugespitzt, nachdem das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion eine über 100 Seiten umfassende Analyse vorgelegt hat. Diese Studie, über die das Handelsblatt exklusiv berichtete, offenbart die dramatischen Auswirkungen verschiedener Flat-Tax-Modelle auf Staatseinnahmen und unterschiedliche Vermögensklassen. Die Ergebnisse sind alarmierend: Ein von liberalen Ökonomen favorisierter Einheitssteuersatz von zehn Prozent würde das Erbschaftsteuer-Aufkommen von derzeit zwölf Milliarden Euro um 4,4 Milliarden Euro oder 36 Prozent schmälern – selbst wenn sämtliche Steuervorteile für Betriebserben wegfallen würden.
Die Fronten: Wer die Flat Tax fordert und wer sie bekämpft
Die Befürworter: Ökonomen und Liberale
Namhafte Wirtschaftswissenschaftler treiben die Flat-Tax-Idee voran. Allen voran Lars Feld und Clemens Fuest, der Präsident des ifo-Instituts, plädieren seit Monaten für einen radikalen Systemwechsel. Ihre Argumentation: Ein einheitlicher Steuersatz würde das komplizierte System aus über 100 Seiten Ausnahmeregeln beenden und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Auch in der Union hat die Idee Anhänger gefunden, die in der Vereinfachung des Steuersystems eine Chance für den Wirtschaftsstandort Deutschland sehen.
Die Befürworter argumentieren, dass ein niedriger Einheitssteuersatz von zehn Prozent Betriebserben zwar ihre bisherigen Privilegien nehmen würde, dafür aber eine faire und transparente Belastung für alle schaffen würde. Besonders Eigentümer von liquiden Vermögen und großen Immobilienportfolios könnten von einem solchen System profitieren, da die progressive Besteuerung wegfallen würde.
Die Gegner: Grüne, SPD und Mittelstandsvertreter
Scharfe Kritik kommt aus dem linken politischen Spektrum. Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck, die die DIW-Studie in Auftrag gegeben hatte, bezeichnet eine Flat Tax von zehn Prozent als „definitiv keine Lösung“. Ihre Kritik: Das Modell würde zu massiven Steuerausfällen führen und kleinere Erbschaften sogar stärker belasten als bisher. Beck befürchtet, dass gerade die Mittelschicht zur Kasse gebeten würde, während Superreiche profitieren. „Auf den ersten Blick mag ein einheitlicher Steuersatz einfach wirken“, so Beck gegenüber dem Handelsblatt, doch die Nachteile überwiegen deutlich.
Die DIW-Studie selbst liefert weitere Kritikpunkte. Sie zeigt, dass bei einer Flat Tax mit niedrigem Einheitssteuersatz von zehn Prozent besonders kleinere Erbschaften stärker besteuert würden als bisher, da die niedrigen Eingangssteuersätze von derzeit sieben Prozent wegfallen würden. Zudem würde ein niedriger Tarif eine Steuersenkung für höhere Erbschaften bedeuten, während kleinere Erbschaften stärker besteuert würden – ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Leistungsfähigkeit.
Auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf positioniert sich gegen eine niedrige Flat Tax. Die Idee eines Lebensfreibetrags von einer Million Euro bei einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent, wie sie SPD und Grüne diskutieren, zeigt jedoch, dass auch die linken Parteien Reformbedarf sehen. Das DIW selbst, vertreten durch den Steuerexperten Stefan Bach und seine Co-Autoren, warnt vor den fiskalischen Folgen: Erst ab einem Steuersatz von 16 Prozent wäre die Reform aufkommensneutral.
Familienunternehmen sehen sich als potenzielle Hauptverlierer einer Flat Tax. Die bisherigen Verschonungsregeln, die Betriebsübergänge faktisch steuerfrei ermöglichten, würden ersatzlos gestrichen. Die DIW-Ökonomen räumen ein, dass Familienunternehmer dafür plädieren könnten, die Steuervorteile für Betriebserben zu streichen, die Belastungen aber abzumildern. So sollen Unternehmen ihre Erbschaftsteuer über lange Zeiträume stunden können. „Ein Lebensfreibetrag von einer Million Euro bei einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent würde laut DIW-Studie zu Mindereinnahmen von 200 Millionen Euro führen“, heißt es in der Analyse. Dies zeigt, dass auch alternative Reformmodelle ihre Tücken haben.
Der Kompromissvorschlag des DIW
Interessanterweise schlägt das DIW in seiner Studie einen Mittelweg vor. Die Steuervorteile für Betriebserben sollen zwar gestrichen, die Belastungen aber abgemildert werden. Unternehmen sollen ihre Erbschaftsteuer über lange Zeiträume stunden können. Zudem könnte die Einziehung der Steuerforderung vom Unternehmenserfolg abhängig gemacht werden. Dies würde verhindern, dass gesunde Unternehmen durch die Steuerlast in Schwierigkeiten geraten.
Alternative Reformmodelle in der Diskussion
Neben der reinen Flat Tax werden auch andere Reformoptionen diskutiert. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat einen „Lebensfreibetrag“ vorgeschlagen, bei dem jeder Bürger in seinem Leben eine Summe x steuerfrei erben oder geschenkt bekommen kann. Dieses Modell würde laut DIW-Ökonom Stefan Bach für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Bei einem Lebensfreibetrag von 800.000 Euro für Kinder würde man viele unbedarfte Bürger aus der Erbschaftsteuer herausbekommen, die schlecht planen“, so Bach gegenüber der Presse.
Auch Mischmodelle sind im Gespräch. So könnte eine moderate Flat Tax mit erhöhten Freibeträgen kombiniert werden. Das Handelsblatt berichtet, dass bei einem Steuersatz von 25 Prozent mit Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro und einem Lebensfreiraum für nahe Angehörige von einer Million Euro die Steuerausfälle moderat blieben.
Was die Flat-Tax bedeutet
Die DIW-Studie hat durchgerechnet, was verschiedene Flat-Tax-Sätze für den Staatshaushalt bedeuten würden. Die Ergebnisse, die das Handelsblatt in einer Grafik veranschaulicht, sind eindeutig:
Bei einer Flat Tax von 10 Prozent würden die Steuereinnahmen um 12,1 Milliarden Euro auf nur noch 7,8 Milliarden Euro sinken. Dies entspricht einem Minus von über einem Drittel. Bei 18 Prozent würde das Aufkommen leicht auf 6,6 Milliarden Euro steigen. Ein Steuersatz von 25 Prozent würde zu Einnahmen von 6,0 Milliarden Euro führen, während bei 30 Prozent nur noch 4,5 Milliarden Euro zu erwarten wären – ein klarer Hinweis auf mögliche Ausweichreaktionen und Kapitalflucht.
Besonders aufschlussreich ist der Vergleich mit dem Lebensfreiraum-Modell. Ein Steuersatz von 25 Prozent mit einem Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro und einem Lebensfreiraum für nahe Angehörige von einer Million Euro würde laut DIW zu Mindereinnahmen von 4,2 Milliarden Euro führen. Dies zeigt, dass selbst höhere Steuersätze nicht automatisch zu Mehreinnahmen führen, wenn gleichzeitig großzügige Freibeträge gewährt werden.
Die DIW-Autoren warnen zudem vor anderen Reformoptionen: Auch bei einem pauschalen Steuersatz von 18 Prozent ließen sich lediglich Mehreinnahmen von 2,2 Milliarden Euro erzielen. Dies sei zu wenig, um die dringend benötigten Infrastrukturinvestitionen zu finanzieren. Gleichzeitig räumen sie ein, dass die Steuerbelastungen von 30 Prozent „eine erhebliche Finanzierungsbelastung“ für Familienunternehmen darstellen könnten.
Gewinner und Verlierer: Wie die Flat Tax verschiedene Vermögensklassen trifft
Die DIW-Analyse macht deutlich, dass eine Flat Tax je nach Vermögensart völlig unterschiedliche Auswirkungen hätte. Während das aktuelle System mit seinen komplexen Verschonungsregeln vor allem Betriebsvermögen privilegiert, würde eine Flat Tax diese Verhältnisse komplett umkehren. Die Frage für vermögende Privatpersonen und Unternehmer lautet daher: Jetzt noch schnell unter geltendem Recht übertragen oder die Reform abwarten?
Betriebsvermögen: Vom Gewinner zum Verlierer der Reform
Status Quo: Das Privileg der Unternehmensnachfolge
Betriebsvermögen genießt derzeit massive Steuervorteile. Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Unternehmenserben von der Regelverschonung profitieren, bei der 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei bleiben. Noch günstiger ist die Optionsverschonung mit vollständiger Steuerbefreiung bei strengeren Auflagen. Familienunternehmen können zusätzlich einen 30-Prozent-Vorwegabschlag in Anspruch nehmen.
Ein Familienunternehmen im Wert von 50 Millionen Euro kann heute faktisch steuerfrei übertragen werden, wenn die Lohnsummenregelung eingehalten und das Unternehmen fortgeführt wird. Diese Privilegierung hat historische Gründe: Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Betriebsnachfolgen an der Steuerlast scheitern und Arbeitsplätze gefährdet werden.
Nach einer Flat-Tax-Reform: Deutiche Mehrbelastung
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Nehmen wir als Beispiel ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen mit einem Wert von 40 Millionen Euro. Nach geltendem Recht greift die Regelverschonung, sodass 34 Millionen Euro steuerfrei bleiben. Zu versteuern sind lediglich 6 Millionen Euro, nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro verbleiben 5,6 Millionen Euro. Bei einem Steuersatz von 19 Prozent ergibt sich eine Steuerlast von 1,064 Millionen Euro.
Bei einer Flat Tax von 15 Prozent ändert sich das Bild fundamental. Nach Abzug des Freibetrags müssten 39,6 Millionen Euro versteuert werden, was zu einer Steuerlast von 5,94 Millionen Euro führt. Die Mehrbelastung beträgt 4,876 Millionen Euro, eine Steigerung um 458 Prozent.
Gewinner und Verlierer im Betriebsvermögen
Besonders hart trifft es kleine und mittlere Familienunternehmen im Wertbereich zwischen 5 und 50 Millionen Euro, Handwerksbetriebe mit hohem Anlagevermögen sowie Produktionsunternehmen mit geringem Verwaltungsvermögen. Diese Unternehmen haben bisher maximal von den Verschonungsregeln profitiert.
Relative Gewinner könnten paradoxerweise Großkonzerne über 100 Millionen Euro sein, die schon heute aufgrund der Deckelung der Verschonung hohe Steuern zahlen. Auch Holdings mit hohem Verwaltungsvermögensanteil und Start-ups ohne traditionelle Verschonungsfähigkeit würden durch die Flat Tax nicht schlechter gestellt als bisher.
Handlungsempfehlung für Betriebsvermögen
Für Inhaber von Betriebsvermögen gilt höchste Dringlichkeit. Die vorgezogene Erbfolge sollte noch 2025 oder spätestens 2026 eingeleitet werden, denn die Verschonungsregeln werden nie wieder so günstig sein. Besonders empfehlenswert sind Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt, Übertragungen gegen Versorgungsleistungen oder die Einbringung in Familienstiftungen.
Immobilienvermögen: Es kommt drauf an
Status Quo: Moderate Besteuerung mit Bewertungsvorteilen
Immobilien werden derzeit nach dem Bewertungsgesetz oft unter Verkehrswert angesetzt. Selbstgenutzte Immobilien können unter bestimmten Auflagen vollständig steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden, wenn sie als Familienheim genutzt werden. Vermietete Immobilien profitieren von einem Bewertungsabschlag zwischen 10 und 30 Prozent zum Marktwert. Zwar existieren keine spezifischen Verschonungsregeln wie bei Betriebsvermögen, dafür gelten aber faire Steuersätze nach Abzug der Freibeträge.
Nach der Flat-Tax-Reform: Verschärfung für Großvermögen
Ein Immobilienportfolio mit einem Verkehrswert von 15 Millionen Euro wird heute typischerweise mit etwa 80 Prozent des Verkehrswerts, also 12 Millionen Euro, bewertet. Nach Abzug des Freibetrags verbleiben 11,6 Millionen Euro. Bei den gestaffelten Steuersätzen von 11 bis 30 Prozent ergibt sich eine durchschnittliche Steuerlast von etwa 2,8 Millionen Euro.
Bei einer Flat Tax von 15 Prozent ist mit einer vollen Bewertung zu Verkehrswerten zu rechnen. Von den 15 Millionen Euro bleiben nach Freibetrag 14,6 Millionen Euro zu versteuern, was zu einer Steuerlast von 2,19 Millionen Euro führt. Überraschenderweise ergibt sich hier eine Ersparnis von 610.000 Euro oder 22 Prozent.
Überraschung: Immobilien könnten profitieren
Bei Flat-Tax-Sätzen zwischen 12 und 18 Prozent ergeben sich für größere Immobilienvermögen oft Vorteile. Der Wegfall der Progression bei hohen Vermögen wirkt sich positiv aus, während die vereinfachte Bewertung Streitigkeiten mit dem Finanzamt reduzieren könnte. Zudem sind mögliche Stundungsoptionen bei Liquiditätsengpässen zu erwarten.
Eine wichtige Ausnahme bildet das Familienheim. Die bisherige Steuerbefreiung für selbstgenutzte Immobilien steht zur Disposition. Hier drohen erhebliche Verschlechterungen für Normalerben, die bisher von dieser Regelung profitiert haben.
Handlungsempfehlung für Immobilienvermögen
Bei Immobilien unter 5 Millionen Euro besteht keine Eile zum Handeln. Bei Großportfolios über 10 Millionen Euro könnte das Abwarten sogar vorteilhaft sein. Sorgfältig zu prüfen sind Teilschenkungen zur optimalen Nutzung der Freibeträge, die Umwandlung in Betriebsvermögen, solange dies noch möglich ist, sowie die Aufteilung auf mehrere Erben zur Progressionsmilderung.
Liquides Vermögen: Der heimliche Gewinner
Status Quo: Volle Besteuerung ohne Privilegien
Bargeld, Wertpapiere und sonstiges Finanzvermögen werden heute ohne jegliche Verschonungsregeln oder Bewertungsabschläge voll besteuert. Die progressiven Steuersätze reichen von 7 bis 30 Prozent in Steuerklasse I, wobei die Höchstsätze bereits bei relativ moderaten Vermögen greifen.
Nach der Flat-Tax-Reform: Deutliche Entlastung für Großvermögen
Die Auswirkungen auf liquide Vermögen sind beeindruckend. Ein Wertpapierdepot im Wert von 25 Millionen Euro wird heute nach Abzug des Freibetrags mit 24,6 Millionen Euro zu versteuern sein. Bei dem Höchststeuersatz von 30 Prozent ergibt sich eine Steuerlast von 7,38 Millionen Euro.
Bei einer Flat Tax von 15 Prozent würde die Bemessungsgrundlage gleich bleiben, aber die Steuerlast sinkt auf 3,69 Millionen Euro. Dies entspricht einer Ersparnis von 3,69 Millionen Euro oder einer Halbierung der Steuerlast.
Strategische Überlegungen für Liquidität
Die Flat Tax bevorzugt eindeutig liquide Großvermögen. Ab einem Vermögen von 10 Millionen Euro ergeben sich massive Entlastungen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass keine Nachweispflichten oder Haltefristen zu beachten sind und die Flexibilität vollständig erhalten bleibt.
Problematisch könnte die Reform jedoch für Kleinvermögen werden. Erbschaften unter 2 Millionen Euro könnten durch den Wegfall der niedrigen Eingangssteuersätze sogar stärker belastet werden als bisher.
Handlungsempfehlung für liquides Vermögen
Bei Finanzvermögen über 10 Millionen Euro lohnt sich das Warten auf die Reform in den meisten Fällen. Ausnahmen bilden die strategische Nutzung der Zehnjahresfrist für wiederholte Schenkungen, um Freibeträge mehrfach auszuschöpfen, der Generationensprung zu Enkeln mit ihren höheren kumulierten Freibeträgen sowie die rechtzeitige Übertragung volatiler Assets in Hochphasen.
Mischvermögen: Die Kunst der Strukturierung
Die Realität: Diversifizierte Portfolios
Die meisten Großvermögen bestehen aus einem Mix verschiedener Anlageklassen. Eine typische Vermögensstruktur umfasst etwa 40 Prozent Betriebsvermögen, 35 Prozent Immobilien und 25 Prozent Liquidität. Bei solchen diversifizierten Portfolios wird die Gestaltung zur Wissenschaft, da jede Vermögensklasse unterschiedlich von der Reform betroffen ist.
Optimierungsstrategie vor der Reform
Betrachten wir das praktische Beispiel der Familie Müller mit einem Gesamtvermögen von 60 Millionen Euro. Die Familie besitzt ein Maschinenbauunternehmen im Wert von 30 Millionen Euro, Gewerbeimmobilien im Wert von 18 Millionen Euro sowie ein Wertpapierdepot von 12 Millionen Euro.
Die optimale Strategie sieht wie folgt aus: Das Betriebsvermögen sollte sofort im Jahr 2025 verschenkt werden, um eine Steuerersparnis von 4,5 Millionen Euro zu realisieren. Bei den Gewerbeimmobilien empfiehlt sich abzuwarten, da die Wirkung der Reform hier weitgehend neutral sein dürfte. Die Liquidität sollte gestaffelt über zehn Jahre verteilt werden, um die Freibeträge optimal zu nutzen. Die Gesamtersparnis durch das richtige Timing beläuft sich auf beeindruckende 5,2 Millionen Euro.
Sonderfall: Auslandsvermögen und Flat Tax
Bei grenzüberschreitenden Vermögen ergeben sich durch die Reform zusätzliche Gestaltungschancen. Doppelbesteuerungsabkommen könnten unter einem Flat-Tax-System vorteilhafter wirken, da die Anrechnungsmechanismen bei einheitlichen Steuersätzen transparenter werden. Die gefürchtete Wegzugsbesteuerung verliert bei moderaten Flat-Tax-Sätzen an Schrecken. Zudem ermöglicht die EU-Erbrechtsverordnung weiterhin Rechtswahloptionen, die strategisch genutzt werden können.
Die kritische Zeitschiene
Phase 1: Sofortmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2025
In der ersten Phase gilt es, die noch bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten maximal auszuschöpfen. Betriebsvermögen mit Verschonungspotential sollte umgehend übertragen werden. Gesellschaftsverträge müssen für die Inanspruchnahme des 30-Prozent-Abschlags angepasst werden. Wer noch die Möglichkeit hat, Privatvermögen in begünstigtes Betriebsvermögen umzuwandeln, sollte dies durch die Gründung einer Cash-GmbH in Erwägung ziehen.
Phase 2: Beobachtungsphase im ersten und zweiten Quartal 2026
In dieser Phase gilt es, das Gesetzgebungsverfahren genau zu verfolgen und die finalen Steuersätze abzuwarten. Parallel sollten Immobilienbewertungen eingeholt werden, um die tatsächlichen Auswirkungen der Reform besser abschätzen zu können.
Phase 3: Letzte Chance im dritten und vierten Quartal 2026
Vor dem erwarteten Inkrafttreten der Reform müssen finale Gestaltungen umgesetzt werden. Notartermine sollten frühzeitig gesichert werden, da mit erheblichen Engpässen zu rechnen ist. Bewertungsgutachten müssen rechtzeitig erstellt werden, um noch vor der Reform handlungsfähig zu sein.
Die DIW-Prognose: Drei Szenarien
Die aktuelle DIW-Studie zeichnet drei wahrscheinliche Entwicklungspfade für die Reform.
Im ersten Szenario, der „Flat Tax Light“ mit Steuersätzen zwischen 10 und 12 Prozent, würden liquide Großvermögen und große Immobilienportfolios als Gewinner hervorgehen, während mittelständische Betriebe und kleine Erbschaften zu den Verlierern zählen würden.
Das zweite Szenario sieht einen „Kompromiss“ bei 15 bis 18 Prozent vor. Hier würden diversifizierte Großvermögen profitieren, Immobilien wären weitgehend neutral betroffen, während Familienunternehmen die großen Verlierer wären.
Ein drittes Szenario mit einer „Umverteilung“ bei Steuersätzen zwischen 25 und 30 Prozent würde keine Gewinner kennen. Eine massive Kapitalflucht wäre die wahrscheinliche Folge, weshalb dieses Szenario politisch als unwahrscheinlich gilt.
Fazit: Die Vermögensklasse entscheidet über die Strategie
Die Flat-Tax-Reform wird die Erbschaftsteuerlandschaft revolutionieren. Die Auswirkungen hängen entscheidend von Ihrer Vermögensstruktur ab.
Für Betriebsvermögen gilt: Jetzt handeln! Die goldene Zeit der Verschonung endet unwiderruflich. Die aktuellen Regelungen werden nie wieder so günstig sein. Wie die DIW-Studie belegt, müssten gerade kleine und mittlere Familienunternehmen bei einer Flat Tax mit einer Verfünffachung ihrer Steuerlast rechnen.
Bei Immobilien heißt es Ruhe bewahren und abwarten. Die Reform könnte hier sogar Vorteile bringen, insbesondere für größere Portfolios, da die Progressive entfällt.
Liquidität profitiert bei Großvermögen eindeutig von der Reform. Deutliche Entlastungen winken, weshalb Abwarten hier die beste Strategie darstellt. Die DIW-Berechnungen zeigen, dass gerade liquide Vermögen über zehn Millionen Euro zu den großen Gewinnern einer Flat Tax gehören würden.
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