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DBA Luxemburg

Doppelbesteuerungs-abkommen Luxemburg

Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg

Luxemburg zählt zu den führenden Finanzzentren Europas und ist bekannt für seine stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie attraktive steuerliche Regelungen.

Besonders für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen bietet Luxemburg ein wettbewerbsfähiges Steuersystem mit niedrigen Unternehmenssteuern, flexiblen Holdingstrukturen und vorteilhaften Fondsregelungen. Durch seine zentrale Lage, politische Stabilität und enge wirtschaftliche Verflechtung mit Deutschland ist Luxemburg ein bevorzugter Standort für internationale Finanz- und Vermögensstrategien.

Inhalt
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    KLEUTGENS advisors Unternehmensuebernahme

    Wie hoch ist der Luxemburg Steuersatz?

    Die wichtigsten Steuern in Luxemburg im Überblick

    • Einkommensteuer: Progressiver Steuersatz bis zu 45,78 % (inkl. Zuschläge) für hohe Einkommen
    • Unternehmenssteuern: Körperschaftsteuer von 17 %, Gewerbesteuer je nach Standort bis zu 6,75 %
    • Kapitalertragssteuer: 50 % steuerfrei auf Dividenden, Zinserträge & Beteiligungen unter bestimmten Bedingungen
    • Mehrwertsteuer (TVA): Standardsteuersatz von 17 % – einer der niedrigsten in Europa
    • Steuerfreie Holdingstrukturen: Attraktive Regelungen für Investmentfonds & Unternehmen

    Viele deutsche Investoren und Unternehmer nutzen Luxemburg, um von den niedrigen Unternehmenssteuern, Fondsstrukturen und Holding-Modellen zu profitieren. Doch ohne eine Steuerstrategie droht die Doppelbesteuerung in Deutschland. Hier kommt das Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg Deutschland (DBA Luxemburg) ins Spiel.

    Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg Deutschland?

    Das DBA Luxemburg Deutschland ist ein bilaterales Steuerabkommen, das definiert, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkommensarten hat. Ziel ist es, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und Investitionen zwischen beiden Ländern steuerlich zu erleichtern.

    Kernregelungen des DBA Luxemburg Deutschland

    • Besteuerung von Arbeitseinkommen & Gehältern für Grenzgänger
    • Regelungen für Kapitalerträge, Dividenden & Zinserträge
    • Steuerliche Behandlung von Unternehmensgewinnen & Holdingstrukturen
    • Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Freistellung oder Anrechnung
    • Besteuerung von Renteneinkünften & Sozialleistungen

    Das DBA Luxemburg ist besonders relevant für Grenzgänger, Unternehmer, Investoren & Holdinggesellschaften, die steuerliche Vorteile in Luxemburg nutzen möchten.

    Steuerliche Herausforderungen für Steuerpflichtige in Deutschland & Luxemburg

    Trotz der Regelungen im DBA Luxemburg Deutschland gibt es steuerliche Risiken, die Unternehmer, Investoren & Privatpersonen beachten müssen.

    1. Steuerliche Ansässigkeit & Doppelbesteuerung

    • Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, aber in Luxemburg arbeitet, muss seine Steuerpflicht genau prüfen.
    • Deutsche mit Kapitalanlagen, Fondsbeteiligungen oder Unternehmensbeteiligungen in Luxemburg können in beiden Ländern steuerpflichtig sein.

    2. Besteuerung von Grenzgängern: Wo fallen Steuern an?

    • Grenzgänger müssen ihr Einkommen in Luxemburg versteuern, wenn sie dort mehr als 25 % ihrer Tätigkeit ausüben.
    • Wer zu viel Zeit in Deutschland arbeitet, riskiert eine Steuerpflicht in beiden Ländern.

    3. Unternehmensbesteuerung & Holdingstrukturen

    • Luxemburg bietet attraktive Steuervorteile für Holdinggesellschaften & Investmentfonds.
    • Doch ohne eine korrekte DBA-Anwendung könnte Deutschland eine Besteuerung der Gewinne fordern.

    4. Besteuerung von Kapitalerträgen & Dividenden

    • Dividenden aus Luxemburg unterliegen einer reduzierten Quellensteuer, aber die Anrechnung muss korrekt erfolgen.
    • Zinserträge und Beteiligungsverkäufe müssen steuerlich optimiert werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

    5. Renten & Sozialversicherungen: Wo erfolgt die Besteuerung?

    • Renten aus Deutschland bleiben in der Regel dort steuerpflichtig, auch wenn der Wohnsitz in Luxemburg liegt.
    • Luxemburgische Renten unterliegen besonderen DBA-Regelungen.

    Fehlende Kenntnisse über das DBA Luxemburg können schnell zu steuerlichen Nachteilen führen – eine spezialisierte Beratung ist unerlässlich.

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    Ihre Steueroptimierung mit KLEUTGENS advisors

    Als Steuerberater & Rechtsanwalt mit Schwerpunkt internationales Steuerrecht bietet Dr. Ingo Kleutgens individuelle Steuerstrategien zur Nutzung der steuerlichen Vorteile in Luxemburg & Deutschland.

    Leistungen zur Minimierung der Steuerlast

    • Optimierung der Steuerpflicht & Vermeidung der Doppelbesteuerung
    • Beratung für Grenzgänger & internationale Arbeitnehmer
    • Steuerliche Gestaltung von Holdinggesellschaften & Investmentstrukturen
    • Spezialisierte Steuerplanung für Investoren & Unternehmen in Luxemburg
    • Optimierung der Steuerlast für Kapitalerträge & Immobilieninvestments

    Durch die richtige Steuerstrategie können Steuerlasten gesenkt & rechtliche Risiken vermieden werden.

    Steuerliche Vorteile mit dem DBA Luxemburg Deutschland nutzen

    Das Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg Deutschland bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung für Unternehmer, Investoren & Grenzgänger.

    Jetzt Beratung sichern & steuerliche Vorteile in Luxemburg optimal nutzen!

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    Häufige Fragen zum DBA Luxemburg Deutschland

    Das DBA Luxemburg regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
    Personen & Unternehmen mit Einkünften in Luxemburg & Deutschland, insbesondere Grenzgänger, Investoren & Unternehmen.
    Dividenden, Zinsen & Unternehmensgewinne unterliegen einer reduzierten Quellensteuer gemäß dem DBA Luxemburg.
    Wer in Luxemburg arbeitet, muss dort Steuern zahlen – aber nur, wenn mindestens 75 % der Tätigkeit in Luxemburg ausgeübt wird.
    Luxemburg hat niedrige Unternehmenssteuern, attraktive Holdingmodelle & steuerfreie Fondsstrukturen.
    Ja, aber ohne korrekte DBA-Anwendung kann Deutschland eine Besteuerung der Gewinne verlangen.
    Deutsche Renten bleiben meist in Deutschland steuerpflichtig, selbst wenn der Wohnsitz in Luxemburg liegt.
    Durch richtige DBA-Anwendung, Holdingstrukturen & steuerliche Optimierung lassen sich Steuerlasten minimieren.
    Immobilieneinkünfte unterliegen dem DBA Luxemburg – eine Steuerstrategie entscheidet über die Steuerlast.
    Ohne eine individuelle Steuerstrategie können hohe Steuerbelastungen & rechtliche Nachteile entstehen.