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Die steuerliche Behandlung von Einkünften aus KI-gestützten Trading-Bots wie 3Commas, Cryptohopper, Pionex oder Aurum Foundation

KI-gestützte Krypto-Trading-Bots erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Plattformen wie 3Commas, Cryptohopper, Pionex, Bitsgap, Coinrule oder der EX AI Bot der Aurum Foundation versprechen attraktive Renditen durch automatisierten Handel mit Kryptowährungen. Schätzungen zufolge werden mittlerweile über 70 % des Krypto-Handelsvolumens durch Bots generiert.

Doch was viele Anleger übersehen: Die erzielten Erträge sind in Deutschland steuerpflichtig – und die steuerliche Behandlung ist komplexer, als man zunächst vermuten würde.

In diesem Beitrag erläutern wir, wie das deutsche Steuerrecht Einkünfte aus Trading-Bots behandelt, welche Besonderheiten bei ausländischen Anbietern gelten und worauf Sie bei der Dokumentation achten sollten.

Wie funktionieren Krypto-Trading-Bots?

Bei KI-gestützten Krypto-Trading-Bots lassen sich zwei grundlegende Modelle unterscheiden:

Modell 1: Kapitalüberlassung (Lending-ähnlich)

Bei Anbietern wie der Aurum Foundation stellen Anleger dem Betreiber Kapital in Form von Kryptowährungen zur Verfügung – häufig in Stablecoins wie USDT (Tether). Der Anbieter nutzt dieses Kapital, um automatisierte Handelsgeschäfte durchzuführen, und schreibt den Nutzern regelmäßig Erträge gut.

Modell 2: API-gesteuerte Bots

Plattformen wie 3Commas, Cryptohopper, Bitsgap oder Pionex funktionieren anders: Hier verbleiben die Kryptowerte auf dem eigenen Exchange-Konto (z.B. bei Binance, Kraken oder Coinbase). Der Bot erhält lediglich API-Zugang und führt Trades im Namen des Nutzers aus. Die Kryptowerte werden nicht an den Bot-Anbieter übertragen.

Diese Unterscheidung ist steuerlich relevant, da bei Modell 1 die Erträge aus der Kapitalüberlassung stammen, während bei Modell 2 der Nutzer selbst die Trades ausführt und Veräußerungsgewinne erzielt.

Steuerliche Einordnung: Zwei unterschiedliche Szenarien

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 klargestellt, wie Einkünfte aus Kryptowerten steuerlich zu behandeln sind.

Szenario 1: Erträge aus Kapitalüberlassung (§ 22 Nr. 3 EStG)

Bei Anbietern, denen Sie Ihre Kryptowerte zur Nutzung überlassen (wie bei der Aurum Foundation), sind die Erträge als sonstige Einkünfte aus Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG zu qualifizieren. Dies entspricht dem sogenannten „Krypto-Lending“.

  • Steuersatz: Persönlicher Einkommensteuersatz (nicht Abgeltungsteuer)
  • Freigrenze: 256 Euro pro Jahr für alle Einkünfte aus Leistungen zusammen
  • Erklärungspflicht: Anlage SO der Einkommensteuererklärung

Szenario 2: Eigenständige Trades über API-Bots (§ 23 EStG)

Bei API-gesteuerten Bots wie 3Commas oder Cryptohopper führen Sie selbst die Trades aus – der Bot automatisiert lediglich die Entscheidungen. Die Gewinne sind dann als private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG zu behandeln.

  • Haltefrist: Nach einem Jahr sind Veräußerungsgewinne steuerfrei
  • Freigrenze: 1.000 Euro pro Jahr (ab 2024)
  • Besteuerung: Gewinne innerhalb der Jahresfrist unterliegen dem persönlichen Steuersatz

Bewertung der Erträge

Erhalten Sie Ihre Erträge in Kryptowährung (z.B. USDT), müssen Sie diese zum Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses in Euro umrechnen. Bei täglichen Gutschriften ist jede einzelne Gutschrift separat zu erfassen und zu bewerten.

Praktischer Tipp: Verwenden Sie eine einheitliche Kursquelle wie CoinMarketCap, CoinGecko oder den EZB-Referenzkurs für die EUR/USD-Umrechnung bei Stablecoins.

Veräußerungsgewinne beim Umtausch in Euro

Tauschen Sie die erhaltenen Kryptowerte später in Euro um, kann dies zusätzlich zu privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG führen.

Besonderheit bei Stablecoins (USDT)

Bei USDT als Stablecoin, der an den US-Dollar gekoppelt ist, ergeben sich Veräußerungsgewinne oder -verluste primär aus Wechselkursänderungen zwischen Euro und US-Dollar:

  • Hat der Dollar gegenüber dem Euro zugelegt, entsteht ein Gewinn
  • Hat er verloren, entsteht ein Verlust

Wichtig: Liegt zwischen Anschaffung (Gutschrift) und Veräußerung (Umtausch) mehr als ein Jahr, ist ein etwaiger Veräußerungsgewinn steuerfrei.

Internationale Aspekte: Ausländische Anbieter

Viele Trading-Bot-Plattformen haben ihren Sitz im Ausland:

Aurum Foundation: Hongkong
3Commas: Estland
Cryptohopper: Niederlande
Pionex: Singapur
Bitsgap: Estland

Steuerliche Konsequenzen

Einkünfte von einem Anbieter mit Sitz im Ausland sind ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d EStG. Sie unterliegen dennoch in voller Höhe der deutschen Einkommensteuer, sofern Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Ob eine Freistellung oder Anrechnung ausländischer Steuern möglich ist, hängt davon ab, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Mit Hongkong beispielsweise hat Deutschland kein DBA – eine Freistellung kommt daher nicht in Betracht.

Quellensteueranrechnung: Sollte der ausländische Staat eine Quellensteuer erheben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden (§ 34c EStG).

Verlustverrechnung: Eingeschränkte Möglichkeiten

Ein oft übersehener Aspekt: Was passiert steuerlich, wenn der Trading-Bot Verluste generiert oder der Anbieter die überlassenen Kryptowerte nicht zurückgibt?

Strenge Verlustverrechnungsbeschränkungen bei § 22 Nr. 3 EStG
Für Verluste aus Kapitalüberlassung (Lending-Modell) gelten enge Grenzen:

  • Verluste können nur mit Gewinnen aus anderen Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG verrechnet werden
  • Ein Ausgleich mit anderen Einkünften (z.B. Arbeitslohn, Mieteinnahmen) ist nicht möglich
  • Nicht verrechnete Verluste können vorgetragen werden – aber nur innerhalb derselben Einkunftsart

Praktische Konsequenz: Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann steuerlich möglicherweise nicht vollständig kompensiert werden. Dies sollten Sie bei Ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen.

Abzugsfähige Kosten

Anfallende Gebühren sind als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig und mindern Ihre steuerpflichtigen Einkünfte:

  • Auszahlungsgebühren des Bot-Anbieters
  • Netzwerkgebühren (Gas Fees) für die Übertragung von Kryptowerten
  • Umtauschgebühren bzw. Spread-Kosten beim Tausch in Euro
  • Abonnementgebühren für Bot-Plattformen (z.B. 3Commas, Cryptohopper)

Dokumentationspflichten: Worauf Sie achten sollten


Gerade bei ausländischen Anbietern kommt Ihrer eigenen Dokumentation eine erhöhte Bedeutung zu. Bei unzureichenden Aufzeichnungen kann das Finanzamt zur Schätzung berechtigt sein.

  • Empfohlene Dokumentation Regelmäßige Screenshots des Dashboards mit Zeitstempel
  • Download aller Transaktionsübersichten (CSV- oder Excel-Format)
  • Tägliche Erfassung der Gutschriften mit EUR-Gegenwert
  • Einheitliche Kursquelle für alle Bewertungen
  • AGB und Vertragsunterlagen aufbewahren
  • Alle Gebühren dokumentieren

Tipp: Spezialisierte Steuerreport-Tools wie CoinTracking, Blockpit, Accointing oder Koinly können die Dokumentation erheblich erleichtern. Viele dieser Tools bieten auch Integrationen mit gängigen Bot-Plattformen.

 

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