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Krypto-Holder aufgepasst: Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung

Aktuell beschäftigt uns in der Beratungspraxis ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung Bielefeld, das Daten aus den Jahren 2015 bis 2022 umfasst.

Erhoben wurden diese Daten bei Krypto-Börsen wie z.B. Bitcoin.de. Diese haben die Daten der User an die zuständigen Finanzämter der Bundesländer weitergeleitet. Die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen schreiben gegenwärtig Betroffene an.

Die Finanzverwaltung bedient sich dabei der Chainalysis Reactor. Diese ist eine Crypto‑Investigations‑Software des US‑Unternehmens Chainalysis, die es Ermittlern, Compliance‑Teams, Behörden und Finanzinstituten erlaubt, Krypto‑Transaktionen lückenlos zu analysieren und mit realen Personen oder Organisationen zu verbinden

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie in diesem Zeitraum in erheblichem Umfang mit Kryptowährungen gehandelt haben, könnten Sie von einem solchen Auskunftsersuchen betroffen sein. Die Steuerfahndung Berlin z.B. fordert betroffene Personen auf,  Ihre steuerlichen Verhältnisse offenzulegen und detaillierte Transaktionsprotokolle vorzulegen. Dies betrifft alle Handelsplattformen, Börsen und Wallets, die Sie genutzt haben.

Welche Anforderungen stellt die Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung verlangt die folgenden Unterlagen und Informationen:

  • Transaktionsübersichten: Alle Transaktionen, Gewinne, Verluste sowie die Zeitpunkte der Anschaffung und Veräußerung müssen nachvollziehbar sein.
  •  Steuerreports: Diese sollten den anerkannten Bewertungsmethoden entsprechen und Angaben zu Verbrauchsfolgeverfahren wie FiFo (First in, First out) enthalten.
  • Korrekturen und Anpassungen: Falls Sie individuelle Änderungen an den Daten vorgenommen haben, müssen diese offengelegt werden.
  • Format: Die Daten müssen in einem lesbaren Format (*.xlsx, *.csv, *.txt) eingereicht werden.

Die Frist zur Einreichung der Unterlagen ist häufig kurz gesetzt. Die Dokumente können bei einigen Finanzämtern per E-Mail unter Angabe der Steuernummer und des Aktenzeichens eingereicht werden. Ansonsten können die Unterlagen per Elster eingereicht werden.

Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist komplex. Hier einige wichtige Punkte:

  • Privatvermögen: Veräußerungen innerhalb der Jahresfrist des § 23 EStG sind steuerpflichtig. Sie können zwischen Einzelbetrachtung und der FiFo-Methode wählen.
  • Blockerstellung, Staking und Lending: Einkünfte aus diesen Aktivitäten gelten als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), je nach Art der Tätigkeit.
  • Airdrops und Bounties: Der Erhalt solcher Token kann ebenfalls steuerpflichtig sein, wenn eine Leistung erbracht wurde.

Wie reagieren Sie auf Schreiben?

Lassen sie sich nicht von der Kürze der Frist unter Druck setzen. Versuchen Sie nicht irgendwelche Daten unaufbereitet an das Finanzamt zu schicken, in der Hoffnung, das Finanzamt zufriedenzustellen. Lassen Sie sich von einem/einer SteuerberaterIn oder einem/einer Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit entsprechender Expertise vertreten, der/die für Sie die Korrespondenz übernimmt und eine Fristverlängerung beantragt. Mit dem Berater können Sie die Aufarbeitung der Daten in Ruhe besprechen.

Können Sie noch eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten?

Bitte beachten Sie zudem, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nach Entdeckung der Tat durch die Finanzbehörde nicht mehr möglich ist. Die Schutzwirkung der Selbstanzeige greift nur, solange die Tat den Behörden noch unbekannt ist. Sobald das Finanzamt durch Prüfungen oder Ermittlungen auf die unrichtigen oder unvollständigen Angaben aufmerksam geworden ist, besteht keine Möglichkeit mehr, durch eine nachträgliche Selbstanzeige straffrei zu bleiben.

Ob eine strafbefreiende Selbstanzeige nach Erhalt der Daten durch den Plattformbetreiber weiterhin möglich ist, bedarf einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Im Zweifel ist zunächst Akteneinsicht zu beantragen.

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