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Unternehmensverkauf Anleitung – in 5 einfachen Schritten Ihr Unternehmen verkaufen

Sie möchten Ihr Unternehmen verkaufen? Dann sind Sie hier genau richtig. Der Unternehmensverkauf ist ein komplexer Prozess, der alleine oftmals nicht zu stemmen ist. Wir haben den Prozess in 5 einfache Schritte unterteilt und eine übersichtliche Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt.

Mit diesem Artikel verschaffen Sie sich einen Überblick über den Ablauf eines Unternehmensverkaufs. Zusätzlich beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Steuer, Unternehmensverkauf und Co.

Unternehmensverkauf Ablauf 

Wie bereits erwähnt, kann der Unternehmensverkauf ein aufwendiger und komplexer Prozess sein. Um Ihnen dabei zu helfen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen, haben wir den Verkauf in 5 Schritte unterteilt. Am Ende erhalten Sie von uns noch eine Checkliste, damit Sie bestens auf Ihren Unternehmensverkauf vorbereitet sind.

1. Vorbereitung und Käufersuche

Wie Sie sich auf den Verkauf vorbereiten, hängt vor allem davon ab, wie viel Zeit Sie haben, einen Nachfolger zu finden. Muss möglichst schnell ein Käufer gefunden werden, bleibt weniger Zeit für Unternehmensoptimierungen und Maßnahmen zur Wertsteigerung.

Gibt es keinen Zeitdruck, kann man sich intensiver mit der Vorbereitung auf den Verkauf beschäftigen. Gute Maßnahmen sind beispielsweise die Optimierung der Vermögens- und Kapitalstruktur, das Erstellen eines Nachfolgekonzepts und eine Verbesserung der Personalpolitik. In jedem Fall sollten alle Büroräume und Hallen gesäubert und Firmenfahrzeuge gewaschen werden. Der erste Eindruck ist entscheidend, um auf potenzielle Käufer attraktiv zu wirken.

Mit einem Unternehmensexposé stellen Sie die Tätigkeiten Ihres Unternehmens vor und nennen die wichtigsten Kennzahlen. Das Exposé dient als kleiner Werbeprospekt Ihres Unternehmens. Kleinigkeiten wie diese können Käufer überzeugen, das Unternehmen attraktiv und strukturiert wirken zu lassen und Ihnen bei den späteren Verhandlungen einen Vorteil verschaffen.

Bevor Sie mit der Käufersuche beginnen, sollten Sie ebenfalls das Ziel des Unternehmensverkaufs bestimmen und den Prozess planen. Wünschen Sie sich einen engagierten Nachfolger, der Sie über der Entwicklung auf dem Laufenden hält oder möchten Sie nur den bestmöglichen Preis erzielen und danach abschließen? Das wird Ihre Käufer-Wahl beeinflussen. Interessenten könnten Sie zudem fragen, warum Sie Ihr Unternehmen verkaufen – es ist gut, darauf vorbereitet zu sein.

Zwei verschiedene Arten von Käufern

Genauso, wie es unterschiedliche Verkäufer gibt, gibt es unterschiedliche Käufer. Man unterscheidet größtenteils zwischen zwei Typen:

  • Der Finanzinvestor: Er möchte das Unternehmen besonders preiswert erwerben und in naher Zukunft zu einem höheren Preis weiterverkaufen. Der Finanzinvestor ist auf der Suche nach “Schnäppchen” und wird in den Verhandlungen den Preis so weit wie möglich drücken.
  • Der strategische Investor: Er hat die Intention eines langfristigen Engagements und einer Wertsteigerung des Unternehmens. Der strategische Investor sucht nach Potenzial und guten Zukunftsaussichten, bei denen sich ein langfristiges Investment lohnt. Wenn Ihnen etwas an Ihrem Unternehmen liegt und Sie an dem zukünftigen Erfolg interessiert sind, ist der strategische Investor Ihr Wunsch-Käufer.

Die Unternehmensbewertung kann Ihnen dabei helfen, zu entscheiden, wie Ihr idealer Käufer aussieht. Bei der Unternehmensbewertung wird der Unternehmenswert ermittelt. Dieser entspricht in der Regel nicht dem Kaufpreis. Der Kaufpreis setzt sich zudem aus Angebot und Nachfrage, den Verhandlungen und dem Verkaufsprozess zusammen. Es ist deshalb essenziell, dass Sie sich für Ihren Unternehmensverkauf einen professionellen Berater ins Boot holen. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihren Standpunkt zu vertreten und sorgt für einen glatten Ablauf.

Grundsätzlich sollte man einen positiven Markt abwarten. Ist der Zeitpunkt richtig und die Nachfrage hoch, wird der Kaufpreis deutlich höher ausfallen und Sie erzielen leichter Ihren Wunschpreis. Befindet sich der Markt in einer Krise, müssen Sie eventuell Preisabschläge machen.

Die Käufersuche

Ist die Vorbereitung abgeschlossen, geht es an die Käufersuche. Wo findet man potenzielle Käufer bei einem Unternehmensverkauf? Zuerst sucht man meistens im Bekanntenkreis nach möglichen Nachfolgern. Gibt es kein Familienmitglied, Mitarbeiter oder Bekannten, der das Unternehmen übernimmt, wendet man sich an den Markt.

Dafür kann man ein Verkaufsangebot auf verschiedenen Unternehmensbörsen einstellen. Bei dieser passiven Methode wartet man darauf, dass Interessenten auf das Angebot aufmerksam werden und sich von selbst melden.

Eine bewährte und sinnvollere Alternative ist die aktive Käufersuche. Sie suchen aktiv nach Käufern, die Sie sich für Ihr Unternehmen wünschen, nehmen Kontakt auf und versuchen Ihr Unternehmen selbstständig zu veräußern. Ein professioneller Partner und Vermittler kann Ihnen diese Arbeit abnehmen und seriöse Käufer für Sie finden.

Unternehmensverkauf Formen

Beim Unternehmensverkauf unterscheidet man zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal. Spätestens hier sollte man einen Steuerberater einschalten, um ungünstige Konditionen und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Teilweise sind die rechtlichen Inhalte eines Unternehmensverkaufs sehr komplex, weshalb ein Rechtsanwalt Unternehmensverkauf essenziell ist, um bei der Erstellung des Vertrags zu helfen. Egal, ob es um den Verkauf eines großen Konzerns oder kleinen Familienunternehmens geht, auch der Unternehmensverkauf im Mittelstand bringt komplexe Inhalte mit sich – rechtliche Hilfe ist hier ein Muss.

2. Gespräche mit Interessenten

Haben Sie Interessenten für Ihr Unternehmen gefunden, können Sie diese in Ihr Unternehmen und zu einem Gespräch einladen. Wichtig für diese Gespräche sind das Aufsetzen eines Non-Disclosure Agreement (NDA) und eines Letter of Intent (LoI). 

Im Rahmen des Unternehmensverkaufs werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse preisgegeben, die Sie unbedingt ausreichend absichern sollten. Das garantiert, dass vertrauliche Informationen nicht weitergegeben werden, sollte es nicht zu einem Kauf kommen.

Das Non-Disclosure Agreement ist eine Geheimhaltungsvereinbarung. Es wird das Stillschweigen über Verhandlungen und vertrauliche Unterlagen festgehalten. Der Letter of Intent ist optional und dient als Absichtserklärung. Die Verhandlungspartner halten darin fest, dass ein Interesse zum Vertragsabschluss besteht. Es handelt sich um einen unverbindlichen Vorvertrag, der später als Grundlage für den Kaufvertrag dienen kann.

Werden zu Beginn keine vertraulichen Informationen weitergegeben, kann man mit dem Aufsetzen der Dokumente bis zu den eigentlichen Verhandlungen warten.

3. Unternehmensprüfung – Due Diligence

Bevor es zu einem Unternehmensverkauf kommen kann, muss das Unternehmen einer Risikoprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung wird Due Diligence genannt.

Dabei werden vor allem die rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Aspekte des Unternehmens genauer unter die Lupe genommen. Diese Themen sind für einen Investor besonders interessant. Zusätzlich können Prüfungen in Bereichen der Technik und Umwelt erfolgen. Die Due-Diligence-Prüfung wird von spezialisierten Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern durchgeführt.

Als Verkäufer besteht Ihre Aufgabe darin, den Prüfern alle relevanten Informationen und Daten zum Durchführen der Due Diligence zur Verfügung zu stellen. Heute erfolgt das oftmals in einem virtuellen Data Room, in dem alle notwendigen Informationen gebündelt abrufbar sind.

Es werden beispielsweise alle rechtlichen Aspekte von einem Rechtsanwalt geprüft. Dieser stellt sicher, dass das Unternehmen ordnungsgemäß gegründet wurde und bei Kapitalerhöhungen und Strukturveränderungen keine Fehler unterlaufen sind. Der Käufer sichert sich damit vor späteren Problemen ab, die durch unzulässige Strukturen entstehen könnten.

Ein bedeutungsvoller Bereich der Prüfung sind gesellschaftliche und zivilrechtliche Hindernisse. Befindet sich das Unternehmen in einer haftungsträchtigen Krise oder droht die Insolvenz, ist das ein echter Deal-Killer, der viele Investoren abschrecken wird. Die Due-Diligence-Prüfung wird die Probleme und Mängel eines Unternehmens ans Licht bringen, weshalb Sie von Anfang an ehrlich damit umgehen sollten – ein ehrlich interessierter Käufer wird es sowieso herausfinden.

Ist die rechtliche Prüfung abgeschlossen, folgen die steuerlichen und wirtschaftlichen Untersuchungen. Es werden zum Beispiel Verträge, Buchhaltungsberichte, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Bescheide und mehr genau geprüft. Diese Unterlagen müssen unbedingt vollständig sein. Fehlende Dokumente können Ihnen teuer zu stehen kommen, sollte der Käufer später Schadensersatz einklagen. Professionelle Hilfe beim Unternehmensverkauf ist dafür entscheidend.

Am Ende der Prüfungen erhält man den sogenannten Due Diligence Report. Er enthält alle Prüfungsergebnisse und eine Zusammenfassung der Anwälte. Wie umfangreich der Bericht ist, hängt von der Größe des Unternehmens ab und davon, wie viel Geld auf dem Spiel steht. Die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung sind die Grundlage für die folgenden Verhandlungen.

4. Verhandlungen und Einigung 

Kommt es zu den Verhandlungen, treffen Ihre Vorstellungen und die des potenziellen Käufers aufeinander. Ihr Ziel wird es sein, einen möglichst fairen oder höheren Preis für Ihr Unternehmen zu erhalten. Neben der Unternehmensbewertung steckt ein emotionaler Wert hinter dem Unternehmen, in das Sie viel Arbeit und Herz gesteckt haben. Deshalb möchten Sie verständlicherweise das maximale aus den Verhandlungen herausholen. Bevor diese beginnen, sollten Sie also einen Wunschpreis vor Augen haben, einen Mindestwert und Argumente, die für Ihr Angebot sprechen.

Der potenzielle Käufer wird sich mithilfe der gewonnenen Ergebnisse des Due Diligence Reports in den Verhandlungen positionieren und tendenziell etwas niedriger ansetzen. Zudem wird er Problematiken aus der Unternehmensprüfung ansprechen, um damit den Preis zu drücken. Äußert der Käufer Sorgen über vermeintliche Risiken, müssen Sie diese entkräften können und Ihr Unternehmen wieder in ein besseres Licht rücken.

Zwischen Ihrem Mindestwert und dem Höchstwert des Käufers entsteht der sogenannte Verhandlungsspielraum. Es gibt keine Regeln, die vorschreiben, wer das erste Angebot machen soll. Sie haben die Möglichkeit, zuerst Ihren Preis zu nennen oder dem Käufer den Vortritt zu lassen. Macht dieser sein Angebot, kennen Sie seinen Mindestwert – es ist eigentlich immer Luft nach oben.

Haben Sie mehrere Unternehmensverkauf Angebote vorliegen, sichern Sie sich in den Verhandlungen die Oberhand. Ist ein Investor bereit mehr zu zahlen als der andere, können Sie den Preis nach oben treiben und sind nicht dazu gezwungen, einen “schlechten” Preis zu akzeptieren.

Das Ziel der Verhandlungen ist eine Einigung, mit der beide Seiten zufrieden sind. Hat man sich auf einen Kaufpreis geeinigt, geht der Verkauf in die letzte Runde. 

5. Kaufvertrag – Abschluss

Steht der Kaufpreis, wird der Unternehmenskaufvertrag unterzeichnet und Sie haben erfolgreich Ihr Unternehmen verkauft. Bei einem Share Deal ist zudem eine notarielle Beurkundung und eine Änderung der Eintragung im Handelsregister erforderlich. Sollte das nicht geschehen, ist der Vertrag unwirksam.

Um bei diesem letzten, bedeutenden Schritt nichts falsch zu machen, sollte der Kaufvertrag mit der Unterstützung eines Steuerberaters und eines Rechtsanwalts professionell erarbeitet werden. Im Vertrag wird nicht nur der Kaufpreis festgehalten, sondern einige zusätzliche Regelungen und Mechanismen, die den Käufer absichern sollen. Fehler Ihrerseits könnten Ihnen später teuer zu stehen kommen. Das wäre ärgerlich und lässt sich vermeiden, wenn Sie bei Ihrem Unternehmensverkauf mit Kleutgens Advisor zusammenarbeiten.

Folgende Punkte sollten in einem Unternehmenskaufvertrag festgehalten werden:

  1. Haftungsvereinbarung und Garantieregelung zur Absicherung des Käufers
  2. Haftungsbeschränkungen zur Absicherung des Verkäufers
  3. Kaufpreiszahlung und Zahlungsmodalitäten
  4. Steuer- und Betriebsprüfungs-Klauseln 
  5. Vereinbarung und ggf. Verkürzung der Verjährung
  6. Personalregelung, zur Sicherung eines reibungslosen Betriebsübergangs und eventuell der Arbeitsplätze 
  7. Kartellrechtliche Regelungen
  8. Schiedsgerichtsvereinbarung für den Fall von Streitigkeiten
  9. Mögliche Wettbewerbsbeschränkungen 

Ist der Kaufvertrag aufgesetzt und beide Seiten sind zufrieden, kommt es zum Signing – dem Unterzeichnen des Vertrags. Sind alle Transaktionen abgeschlossen, ist der Kauf beendet und man spricht vom sogenannten Closing.

Steuern Unternehmensverkauf

Ein wichtiges Thema beim Unternehmensverkauf ist die korrekte Besteuerung. Sie sichern sich damit vor späteren Problemen, hohen Nachzahlungen und anderen steuerlichen Nachteilen. Bedauerlicherweise gibt es keine einheitliche Formel dafür, wie die Besteuerung Ihres Unternehmensverkaufs ablaufen muss. Es fließen viele Faktoren in die Besteuerung mit ein und die Abgaben hängen stark von Ihrem individuellen Fall ab. Mit einem erfahrenen Steuerberater sind Sie auf der sicheren Seite.

Für den Unternehmensverkauf ist nur die Einkommenssteuer interessant. Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, alle Ihre Veräußerungsgewinne gemäß § 16 EStG zu versteuern. Als Gewinn zählt der Veräußerungserlös abzüglich Veräußerungskosten und Betriebsvermögen.

Zusätzlich wird die Veräußerung davon beeinflusst, ob es sich um einen Share Deal oder Asset Deal handelt. Ihr Alter spielt ebenfalls eine Rolle und weitere Sonderregeln können gelten.

Ab einem Alter von 55 Jahren können Sie als Verkäufer den Altersfreibetrag geltend machen. Dieser Freibetrag liegt im Rahmen eines Unternehmensverkaufs bei 45.000 €. Übersteigt der Veräußerungsgewinn diesen Betrag nicht, bleibt er für Sie steuerfrei. Ab einer Grenze von 136.000 € reduziert sich dieser Freibetrag und ab einem Veräußerungsgewinn von 181.000 € gibt es keinen Freibetrag mehr. 

Professionelle Partner mit Unternehmensverkauf Erfahrungen

Es ist unmöglich, alle beeinflussenden Faktoren, individuellen Fälle und Regelungen in einem Artikel zusammenzufassen. Das gesamte steuerliche und rechtliche Thema ist sehr komplex und es müssen viele Mechanismen, Gesetze und Regelungen für den Individualfall betrachtet werden. Ein erfahrener, professioneller Partner ist für einen erfolgreichen Unternehmensverkauf unabdingbar.

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Unternehmensverkauf? Dann nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf.

Checkliste Unternehmensverkauf 

Jetzt sollten Sie eine gute Idee davon haben, was für einen Unternehmensverkauf notwendig ist und welche Prozesse auf Sie zukommen. Um Ihnen weiter unter die Arme zu greifen, haben wir eine Checkliste erstellt, die alle Punkte noch einmal übersichtlich für Sie zusammenfasst.

1. Verkaufsvorbereitungen

  • Je nachdem, wie viel Zeit Sie für den Verkauf haben, können Sie Maßnahmen zur Wertsteigerung einleiten.
  • Mit einem Unternehmensexposé präsentieren Sie potenziellen Käufern alle wichtigen Informationen und Kennzahlen über Ihr Unternehmen.
  • Mit der Unternehmensbewertung erhalten Sie eine Vorstellung des Unternehmenswerts und können sich Gedanken über Ihre Ziele und Ihren idealen Käufer machen.

2. Aktive Käufersuche

  • Warten Sie nicht, bis sich Interessenten bei Ihnen melden. Finden Sie geeignete Käufer und nehmen Sie Kontakt auf oder suchen Sie sich einen erfahrenen Vermittler.

3. Professionelle Unterstützung

  • Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Steuerberater und Rechtsanwalt, um von Beginn an keine Fehler zu machen.

4. Verkaufsgespräche

  • Besprechen Sie mit potenziellen Käufern vertrauliche Informationen, denken Sie an das Non-Disclosure Agreement (NDA) und den Letter of Intent (LoI).

5. Due Diligence

  • Bei der Unternehmensprüfung stellen Sie alle relevanten Informationen und Daten in einem Data Room zur Verfügung. Es ist zwingend erforderlich, dass diese Unterlagen vollständig sind, suchen Sie sich dafür professionelle Unterstützung.

6. Verhandlungen

  • Nach der Unternehmensprüfung geht es an die Verhandlungsgespräche. Setzten Sie den Kaufpreis höher an und geben Sie nicht sofort Ihre Schmerzgrenze preis.
  •  Bereiten Sie Argumente vor, um dem Käufer Sorgen zu nehmen und Risiken aus dem Due Diligence Report zu entkräften.

7. Kaufvertrag

  • Setzen Sie mit der Unterstützung Ihres Steuerberaters und Rechtsanwalts einen einwandfreien Kaufvertrag auf.
  • Es folgt das Signing und Closing des Unternehmensverkaufs.

8. Besteuerung

  • Der Veräußerungsgewinn muss im selben Jahr versteuert werden, in dem Sie Ihr Unternehmen verkauft haben. Um bei der Besteuerung keine Fehler zu machen und potenzielle Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, arbeiten Sie mit einem erfahrenen Steuerberater zusammen.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich Beratung beim Unternehmensverkauf? 

Wenn Sie professionelle und erfahrene Unterstützung bei Ihrem Unternehmensverkauf benötigen, sind Sie bei Kleutgens Advisor in guten Händen. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und stellen sicher, dass der gesamte Verkauf korrekt und zu Ihren Gunsten abläuft.

Was ist der Steuerfreibetrag beim Unternehmensverkauf? 

Ab einem Alter von 55 Jahren kann man bei einem Unternehmensverkauf den sogenannten Altersfreibetrag nutzen. Dieser liegt bei 45.000 €. Übersteigt der Veräußerungsgewinn diesen Betrag nicht, ist Ihr Unternehmensverkauf steuerfrei. Bei einem Veräußerungsgewinn von 38.000 € müssen Sie beispielsweise keine Steuern zahlen. Bei einem Gewinn von 65.000 € werden die 45.000 € abgezogen und Sie zahlen nur auf 20.000 € Steuern.

Wie funktioniert das mit den Unternehmensverkauf Steuern?

Es fällt auch beim Unternehmensverkauf Steuer an, die korrekt und noch im selben Jahr gezahlt werden muss. Die genaue Besteuerung ist stark von dem individuellen Fall abhängig, weshalb wir dringend dazu raten, einen erfahrenen Steuerberater ins Boot zu holen.

Wie funktioniert die Bewertung beim Unternehmensverkauf? 

Bei der Unternehmensbewertung wird der Unternehmenswert ermittelt. Dieser dient als Richtwert für die Bestimmung eines Wunschpreises. Der Unternehmenswert entspricht allerdings nicht dem Kaufpreis. Dieser wird stark von Angebot und Nachfrage, Verhandlungen und weiteren Faktoren beeinflusst. Bei einem Unternehmensverkauf in Deutschland sollte man sich zudem steuerliche und rechtliche Hilfe holen, um keine vertraglichen Nachteile oder Fehler zu riskieren.

Wie hoch sind die Transaktionskosten beim Unternehmensverkauf? 

Die Transaktionskosten bei einem Unternehmensverkauf bewegen sich durchschnittlich zwischen 5 und 10 Prozent der gesamten Transaktionssumme. Das beinhaltet alle Kosten für Berater, Spezialisten und Dienstleister. Bei einem Veräußerungserlös von 100.000 € bewegen sich die voraussichtlichen Kosten also zwischen 5.000 € und 10.000 €.

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