Die Schätzung von Einnahmen und Ausgaben sind Alltagsgeschäft bei den Finanzverwaltungen. Dabei sind diese Schätzungen nicht immer rechtmäßig.
Manche Steuerpflichtige unterwerfen sich zu schnell den Annahmen des Finanzamtes, um einem Streit aus dem Weg zu gehen.
Dabei wird häufig übersehen, dass Schätzungen nur unter bestimmten Umständen zulässig sind und nach bestimmten Regeln erfolgen müssen.
Für eine Schätzung bedarf es nämlich eines Schätzungsanlasses. Ein solcher ist beispielsweise bei mangelnder Mitwirkung des Steuerpflichtigen oder mangelhafter Buchführung gegeben. Viele Steuerpflichtige übersehen, dass mit der Abgabe der Steuererklärung sie schon einen großen Teil ihrer Mitwirkungspflicht erfüllt haben. Und auch die Buchführung ist nur in bestimmten engen Grenzen verwerfen.
Schließlich muss das Finanzamt die Schätzmethode offenlegen. Die Rechtsprechung lässt nämlich nur bestimmte Methoden zu. Werden diese nicht eingehalten, ist die Schätzung angreifbar.
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