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In 5 einfachen Schritten eine GmbH verkaufen

Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das bedeutet, es gibt mindestens einen Gesellschafter, der die Anteile hält. Mehrere Gesellschafter können entweder gleich viele oder verschieden große Anteile am Unternehmen und dessen Stammkapital halten.

Gemäß § 15 GmbHG können Inhaber jederzeit ihre Anteile an der Gesellschaft verkaufen, solange keine Regelung aus dem Gesellschaftsvertrag dagegen spricht.

Möchten Sie Ihre GmbH Anteile verkaufen? Mit einem erfahrenen und kompetenten Anwalt und Steuerberater können Sie Risiken und Fehler vermeiden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in 5 Schritten erfolgreich Ihre Anteile verkaufen und wie die Besteuerung nach dem Verkauf von GmbH Anteilen funktioniert.

1. Vorbereitung und potenzielle Käufer finden

Bevor es ans Eingemachte geht, müssen Sie ein paar Vorkehrungen treffen. Diese haben wir hier übersichtlich für Sie zusammengefasst. 

Attraktivität erhöhen

Es ist ratsam, frühzeitig Bilanz zu ziehen und Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung umzusetzen. Sie sollten mögliche Risiken aufdecken und einfangen, Optimierungsmöglichkeiten erarbeiten und umsetzen und falls notwendig die Personalpolitik verbessern. Sie sollten ebenfalls mithilfe einer externen Unternehmensbewertung einen angemessenen Kaufpreis ermitteln.

Wenn Sie Käufer zusätzlich überzeugen möchten, können Sie ein Unternehmensexposé anfertigen. Das stellt die Tätigkeiten der GmbH vor und nennt die wichtigsten Kennzahlen. Für Sie dient es ein bisschen wie ein Werbeprospekt, für einen potenziellen Käufer ist es die erste Anlaufstelle für Informationen über die Gesellschaft. Ein gutes und aussagekräftiges Exposé macht den Kauf von GmbH Anteilen verlockender für potenzielle Investoren.

Zwei Arten von Käufern 

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Käufern. Den Finanzinvestor und den strategischen Investor. Was sie unterscheidet, sind ihre Absichten mit den GmbH Anteilen. Der Finanzinvestor möchte möglichst preiswert in die Gesellschaft einsteigen und seine Anteile zeitnah zu einem höheren Preis weiterverkaufen. Er sucht nach versteckten “Schnäppchen”, die er zu Geld machen kann.

Anders sieht das bei dem strategischen Investor aus. Dieser hat die Intention eines langfristigen Engagements und einer erfolgreichen Wertsteigerung. Er sucht Gesellschaften, die viel Potenzial und gute Zukunftsaussichten haben und sich deshalb für eine langfristige Investition lohnen. Dieser Käufer ist der ideale Gesellschafter für Ihre GmbH und eventuell bereit einen höheren Preis zu zahlen als der Finanzinvestor. 

Käufer für GmbH Anteile finden

Je nach Regelungen innerhalb der GmbH kommt es vor, dass die übrigen Gesellschafter Vorverkaufsrecht haben, wenn Sie Ihre GmbH Anteile veräußern möchten. Ist der Verkauf einer GmbH im Ganzen vorgesehen, ist es ratsam einen professionellen Partner oder Vermittler in den Prozess miteinzubeziehen. 

Formen des GmbH-Verkaufs 

Bei dem Verkauf einer GmbH im Ganzen oder dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen einer GmbH unterscheidet man zwei verschiedene Formen. 

Der Share Deal ist die gängigere Variante und bezeichnet den Verkauf der entsprechenden Anteile. Alle Rechte und Pflichten gehen damit auf den Unternehmenskäufer über. Alle Verbindlichkeiten bleiben dabei in der Gesellschaft und werden nicht auf den Käufer als Privatperson übertragen. Verkaufen Sie Ihre GmbH, besteht eine notarielle Beurkundungspflicht und eine Änderung der Eintragung im Handelsregister. 

Die zweite Form ist der Asset Deal. Bei dieser Art des Verkaufs werden keine Anteile der GmbH verkauft, sondern lediglich die Wirtschaftsgüter auf den Käufer übertragen. Das können beispielsweise Gebäude, Anlagen, Maschinen oder Patente sein. In diesem Artikel beschäftigen wir uns hauptsächlich mit dem Share Deal Szenario.

Non-Disclosure Agreement und Letter of Intent

Im Rahmen des Verkaufs von GmbH Anteilen werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse preisgegeben, die Sie zwingend und ausreichend absichern sollten. Kommen die Verhandlungen nicht zu einem Abschluss, muss garantiert sein, dass die vertraulichen Informationen nicht weitergegeben und im schlimmsten Fall von der Konkurrenz missbraucht werden können.

Zu Beginn des Verkaufsprozesses wird deshalb ein Non-Disclosure Agreement (NDA) aufgesetzt und unterzeichnet. Das ist eine Geheimhaltungsvereinbarung, welche das Stillschweigen über Verhandlungen und vertrauliche Unterlagen festlegt.

Zusätzlich kann ein Letter of Intent (LoI) unterzeichnet werden. In dieser Absichtserklärung wird von den Verhandlungspartnern festgehalten, dass ein Interesse zum Vertragsabschluss besteht. Es handelt sich um einen unverbindlichen Vorvertrag, der oftmals die Grundlage für den anschließenden Vertrag bildet.

2. Unternehmensprüfung – Due Diligence

Bevor es zum Verkauf von GmbH Anteilen oder dem Unternehmensverkauf kommt, muss die Gesellschaft einer Risikoprüfung unterzogen werden. Diese wird Due Diligence genannt. Das schließt alle Teilbereiche und rechtlichen Ebenen des Unternehmens mit ein.

In der Regel sind vor allem Prüfungen aus dem rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Blickwinkel interessant für potenzielle Investoren. Prüfungen in Bereichen wie Technik und Umwelt sind ebenfalls nicht ausgeschlossen. Durchgeführt wird die Due Diligence von spezialisierten Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Falls Sie hierzu spezielle Fragen haben oder eine Due Diligence durchführen lassen möchten, dann sind wir Ihr perfekter Partner. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Als Verkäufer stellen Sie den Prüfern alle notwendigen Informationen zum Durchführen der Untersuchung zur Verfügung. Rechtliche Aspekte werden von einem Rechtsanwalt geprüft. Das dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Gründung und fehlerfreien Kapitalerhöhungen. So sichert sich der Investor vor gesetzlich unzulässigen Strukturen, die ihm nach einem Kauf Probleme bereiten könnten.

Es wird außerdem geprüft, ob gesellschaftliche oder zivilrechtliche Hindernisse gegen eine Übernahme sprechen. Es ist für den Käufer wichtig, zu sehen, dass die GmbH sich in keiner haftungsträchtigen Krise befindet oder eine Insolvenz droht.

Nach der rechtlichen Prüfung folgt die Due Diligence in steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Am Ende steht der Due Diligence Report. Er enthält alle Prüfungsergebnisse und eine Zusammenfassung der Anwälte. Der Umfang des Berichts hängt von der Größe der GmbH ab und dementsprechend auch davon, wie viel Geld in die Transaktion fließen soll. Mit dem Ergebnis der Risikoprüfung gehen Sie und der Käufer in die Verhandlungen.

3. Verhandlungen und Einigung

Anhand der Ergebnisse des Due Diligence Reports und den gewonnenen Erkenntnissen wird sich der Käufer im folgenden Verhandlungsgespräch positionieren. Sie werden in den seltensten Fällen direkt Ihren Wunschpreis vorgeschlagen bekommen. Tendenziell wird der Investor etwas niedriger ansetzen, weshalb Sie Ihren Preis etwas höher stecken sollten. Beginnen Sie mit Ihrer Schmerzgrenze und legen so sofort Ihre Karten offen, machen Sie höchstwahrscheinlich Verluste.

Sie sollten zudem darauf vorbereitet sein, auf vermeintliche Risiken oder wertmindernde Faktoren, die aus der Prüfung hervorgegangen sind, zu reagieren. Hat der Käufer unbegründete Sorgen, müssen Sie in einer Position sein, ihm diese zu nehmen und Ihre GmbH wieder in ein besseres Licht zu rücken.

4. Kaufvertrag, Abschluss und Eintragungen

Haben Sie sich auf einen Kaufpreis geeignet, wird der Unternehmenskaufvertrag unterschrieben und Sie haben den Verkauf Ihrer GmbH Anteile erfolgreich abgeschlossen. Handelt es sich um einen Share Deal, so muss, wie bereits erwähnt, eine notarielle Beurkundung und eine Änderung der Eintragung im Handelsregister folgen. Wird der Unternehmenskaufvertrag nicht notariell beglaubigt, ist er unwirksam.

Der Vertrag hält nicht nur den Kaufpreis fest, sondern dient ebenfalls der Absicherung des Käufers. Fehler im Unternehmenskaufvertrag können Ihnen als Verkäufer teuer zu stehen kommen, weshalb eine professionelle Erarbeitung mit Rechtsanwalt und Steuerberater essenziell ist. Kleutgens advisors vereint beide Disziplinen und kann Sie hierbei perfekt unterstützen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Diese Regelungen und Mechanismen werden in einem Unternehmenskaufvertrag festgehalten:

  1. Haftungsvereinbarung und Garantieregelung zur Absicherung des Käufers
  2. Haftungsbeschränkungen zur Absicherung des Verkäufers
  3. Kaufpreiszahlung und Zahlungsmodalitäten
  4. Steuer- und Betriebsprüfungs-Klauseln 
  5. Vereinbarung und ggf. Verkürzung der Verjährung
  6. Personalregelung, mit der ein reibungsloser Betriebsübergang und eventuell Arbeitsplätze gesichert werden 
  7. Kartellrechtliche Regelungen
  8. Schiedsgerichtsvereinbarung für den Fall von Streitigkeiten
  9. Mögliche Wettbewerbsbeschränkungen

5. Korrekte Besteuerung

Nach dem GmbH Verkauf ist die korrekte Besteuerung enorm wichtig, um später keine Probleme oder steuerlichen Nachteile zu erhalten. Wie genau die Besteuerung ausfallen muss, hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Sie sollten deshalb unbedingt mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. 

Grundsätzlich müssen Sie als Verkäufer Ihre Veräußerungsgewinne gemäß § 17 EStG versteuern. Beeinflussende Faktoren sind beispielsweise die Art des Verkaufs – handelt es sich um einen Share Deal oder einen Asset Deal?

Verkaufen Sie als Privatperson GmbH Anteile von über 1 %, greift das Teileinkünfteverfahren. Das bedeutet 40 % des Veräußerungsgewinns sind für Sie steuerfrei. Die restlichen 60 % werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.

Beträgt die Beteiligung weniger als 1 %, müssen Sie auf den kompletten Betrag eine Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer zahlen. Ein “GmbH-Verkaufen Steuern Rechner” kann die ungefähre Höhe der Steuer bestimmen. Ausgaben für Anwälte, Berater & Co. können unter bestimmten Umständen ebenfalls abgesetzt werden.

Der komplette Veräußerungsgewinn muss in dem Jahr besteuert werden, in dem die Anteile übertragen wurden. Das bedeutet für Sie als Verkäufer, dass Ratenzahlungen des Kaufpreises zur Liquiditätsfalle für Sie werden können. Eine Earn-Out-Klausel birgt ebenfalls ein Steuerrisiko mit sich und wirft weitere Fragen auf. 

Was ist die Earn-Out-Klausel?

Die Earn-Out-Klausel wird im Unternehmenskaufvertrag bei den Zahlungsmodalitäten festgehalten. Es bedeutet, dass Sie bei der Übergabe der Anteile nur einen Teil des Kaufpreises erhalten. Der restliche Betrag wird erst zu einem späteren Zeitpunkt beglichen.

Dieser Anteil wird variabel, anhand der Entwicklung des Zielunternehmens, berechnet und ausbezahlt. Sie soll den Käufer zu Beginn vor Unsicherheiten und Risiken schützen, tritt also vor allem in Kraft, wenn Käufer und Verkäufer unterschiedliche Einschätzungen der Ertragsentwicklung haben. Der Investor reduziert sein Risiko, einen zu hohen Kaufpreis zu bezahlen und Sie profitieren als Verkäufer von einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens.

Für beide Seiten besteht der Nachteil der Ungewissheit. Als Verkäufer riskiert man niedrige Gewinne und mögliche Manipulationen des Käufers. Dieser könnte durch gezielte, falsche Entscheidungen das Erreichen des Earn-Out-Ziels behindern. Durch eine entsprechende Vertragsgestaltung können Sie dieses Risiko minimieren. Für die Auslegung von Earn-Out-Klauseln gibt es keine bestimmten Vorgaben, weshalb Sie diese bei Bedarf mit Ihrem Anwalt und Steuerberater zu Ihren Gunsten ausarbeiten sollten. Auch hier kann Ihnen Kleutgens advisors perfekt helfen und Sie im gesamten Prozess professionell unterstützen.

Erwarten Sie eine positive Ertragsentwicklung und geraten durch die spätere Gewinnausschüttung nicht in die Liquiditätsfalle, kann eine Earn-Out-Klausel durchaus sinnvoll sein. Es wirkt zudem vertrauenswürdiger und seriöser auf Ihren Käufer, wenn Sie der GmbH eine erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung zutrauen. Der Earn-Out bietet Ihnen die Möglichkeit, zukünftig passiv von Ihren verkauften GmbH Anteilen zu profitieren.

Fazit – erfolgreich eine GmbH verkaufen

Mit den fünf Schritten in diesem Artikel sind Sie bestens vorbereitet und können erfolgreich Ihre GmbH Anteile verkaufen. Mit der Geheimhaltungsvereinbarung sichern Sie Ihre Betriebsgeheimnisse. Nach der Due Diligence Prüfung geht es an die Verhandlungen und abschließend wird der Unternehmenskaufvertrag unterzeichnet. Beim Verkaufen von GmbH Anteilen fallen Steuern an, die korrekt abgeführt werden müssen.

Der Kauf und Verkauf von GmbH Anteilen ist mit steuerlichen und juristischen Verpflichtungen verbunden. Auf diesem Weg sind Sie allerdings nicht alleine. Wir bei Kleutgens advisors stehen Ihnen von Anfang bis Ende tatkräftig und zuverlässig zur Seite. Bei juristischen und steuerrechtlichen Fragen sind wir für Sie erreichbar. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

FAQ – Frequently Asked Questions

Wie gibt man den Verkauf von GmbH Anteilen in der Steuererklärung an? 

Der Veräußerungsgewinn wird in dem Jahr versteuert, in dem die Anteile verkauft worden sind. Bei der Steuererklärung kann Ihnen ein professioneller Steuerberater helfen und Sie vor Fehlern und Nachteilen schützen. 

Wie funktioniert die Besteuerung beim Verkauf von GmbH Anteilen?

Der Verkaufsgewinn wird grundsätzlich nach § 17 EStG versteuert. Der Kaufpreis muss in dem Geschäftsjahr versteuert werden, in dem die GmbH Anteile übertragen worden sind. Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen ist in der Regel umsatzsteuerfrei. 

Kann jeder seine GmbH Anteile verkaufen? 

Ja, solange es im Gesellschaftsvertrag nicht anders festgelegt ist, kann jeder Inhaber gemäß § 15 GmbHG seine Anteile jederzeit verkaufen. Eventuell haben andere Gesellschafter Vorverkaufsrecht, das ist ebenfalls vertraglich festgelegt.

Wie funktioniert die Bewertung von GmbH Anteilen bei Verkauf?

Vor dem Verkauf von Geschäftsanteilen einer GmbH wird diese einer Risikoprüfung unterzogen, die sogenannte Due Diligence. Dabei wird das Unternehmen rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich geprüft und bewertet. Der Käufer erhält einen Due Diligence Report mit den Prüfungsergebnissen und geht damit in die Verhandlungen.

Was muss man beim Verkauf einer GmbH beachten?

Zu Beginn der Verhandlungen muss ein Non-Disclosure Agreement unterzeichnet werden, damit Betriebsgeheimnisse geschützt sind. Optional wird zusätzlich ein Letter of Intent verfasst. Der Unternehmenskaufvertrag muss notariell beglaubigt werden, damit er wirksam ist. Eine Änderung der Eintragung im Handelsregister ist ebenfalls Pflicht.

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