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Börsenrückgänge sinnvoll nutzen: Wie Anleger Verluste steuerlich geltend machen können

Was tun, wenn das Depot rot ist? Steuerliche Strategien in volatilen Marktphasen

Sinkende Kurse, unsichere Märkte und nervöse Anleger – das Börsenjahr 2025 bringt Herausforderungen für Investoren. Doch wer klug handelt, kann selbst aus Verlusten noch steuerliche Vorteile ziehen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie realisierte Verluste aus Aktien, Fonds oder Krypto-Assets steuerlich geltend machen, was Sie dabei beachten müssen – und welche Fehler Sie besser vermeiden.

Verluste sind steuerlich nutzbar – aber nicht immer uneingeschränkt

Wenn Aktien oder Fonds mit Verlust verkauft werden, entsteht ein sogenannter realisierter Verlust. Dieser kann in bestimmten Fällen mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Aber: Die Regelungen im deutschen Steuerrecht unterscheiden streng zwischen Verlusten aus Aktiengeschäften, sonstigen Wertpapieren und Krypto-Anlagen.

Wichtig zu wissen:

Nur realisierte Verluste sind steuerlich relevant. Wer Verluste „nur auf dem Papier“ hat (also z. B. eine Aktie hält, die an Wert verloren hat), kann sie nicht steuerlich geltend machen.

Wie werden Verluste bei Aktien und Fonds steuerlich behandelt?

Aktienverluste

Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Aktien verrechnet werden – nicht mit Zinsen, Fondsgewinnen oder Dividenden. Bleibt ein Verlust am Jahresende übrig, wird er in das nächste Jahr vorgetragen.

Fonds- und Anleihenverluste

Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen, Zertifikaten oder Anleihen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden – also auch mit Aktiengewinnen, Zinsen oder sonstigen Kapitalerträgen.

Wie können Verluste mit Gewinnen verrechnet werden?

Innerhalb des gleichen Jahres

Wenn Sie in einem Jahr z. B. 10.000 € Gewinn aus einem Aktienverkauf erzielt und gleichzeitig 6.000 € Verlust aus einem anderen Aktienverkauf realisiert haben, werden diese gegeneinander verrechnet. Der zu versteuernde Gewinn beträgt dann nur 4.000 €.

Verlustverrechnungstopf

Banken führen für ihre Kunden sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Diese erfassen Verluste automatisch und verrechnen sie im Rahmen der jährlichen Steuerbescheinigung. Wer bei mehreren Banken handelt, muss eine gesonderte Verlustbescheinigung beantragen, um Verluste steuerlich zusammenzuführen.

Was ist mit Krypto-Verlusten?

Kryptowährungen gelten steuerlich nicht als Kapitalvermögen, sondern als „private Veräußerungsgeschäfte“ (§ 23 EStG). Verluste aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum & Co. können nur mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, z. B. aus anderen Kryptos oder aus dem Verkauf von Gold oder Kunst.

Haltefrist beachten

Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält und dann verkauft, erzielt einen steuerfreien Gewinn – umgekehrt gilt: ein Verlust ist dann ebenfalls steuerlich irrelevant.

Typische Fehler bei der Verlustverrechnung – und wie Sie diese vermeiden

Nicht realisierte Verluste zählen nicht

Wer Verluste nicht „realisiert“, also die Position nicht verkauft, kann sie nicht geltend machen.

Zu spät beantragte Verlustbescheinigungen

Der Antrag auf Verlustbescheinigung bei der Bank muss bis spätestens 15. Dezember des jeweiligen Jahres gestellt werden – sonst können die Verluste nicht im selben Jahr genutzt werden.

Unvollständige Dokumentation bei Krypto-Verlusten

Gerade im Kryptobereich ist eine lückenlose Dokumentation aller Transaktionen entscheidend. Ohne diese erkennt das Finanzamt Verluste oft nicht an.

Verluste in der Steuererklärung korrekt angeben

Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, muss beachten:

  •  Anlage KAP für Verluste aus Kapitalvermögen (z. B. Aktien, Fonds)
  •  Anlage SO für private Veräußerungsgeschäfte (z. B. Kryptowährungen)
  •  Verlustvorträge aus Vorjahren ebenfalls eintragen

Wer unsicher ist, sollte auf professionelle Hilfe setzen, um alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.

Was bedeutet das für vermögende Anleger und Unternehmer?

Gerade bei größeren Depots, komplexen Vermögensstrukturen oder Investments über mehrere Banken hinweg lohnt sich eine gezielte Verluststrategie. In Kombination mit Holding-Modellen, strukturierten Ausschüttungen oder gezielten Verkäufen, kann eine durchdachte Verlustverrechnung ein wertvoller Teil der Gesamtstrategie sein.
Auch für Unternehmer, Family Offices oder vermögende Privatpersonen gilt: Verluste sind kein Scheitern – sondern eine Chance zur Optimierung.
Fazit: Verluste als steuerlichen Hebel nutzen – rechtzeitig und strategisch
Volatile Märkte bringen Risiken – aber auch Gestaltungsspielräume. Wer Verluste strategisch einsetzt, kann seine Steuerlast senken, Liquidität sichern und Platz für neue Investitionen schaffen. Entscheidend ist: frühzeitig planen, steuerlich klug handeln und die richtigen Strukturen schaffen.

Steuerliche Verluste aus Aktien und Krypto-Anlagen steuerlich richtig nutzen

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